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Gebäudeenergiegesetz wird nur bei weiteren Vereinfachungen volle energieeffiziente Wirkung entfalten können. - Anlässlich der abschließenden 2. und 3. Lesung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Deutschen Bundestag am 18. Juni erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trägt mit dem darin festgelegten „Niedrigstenergiegebäudestandard“ der von uns geforderten technischen Machbarkeit und Bezahlbarkeit des Bauens angemessen Rechnung. Zudem ist mit der Zusammenlegung von Energieeinsparverordnung, Energieeinsparungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zum Gebäudeenergiegesetz ein erster Schritt in Richtung Vereinfachung des Gebäudeenergierechts gegangen, dem aber in jedem Fall weitere folgen müssen.

Allerdings werden trotz dieser Zusammenlegung die Regelungen noch umfassender als alle drei bisherigen Gesetze zusammen. Die vielen Querverweise im Gesetz machen es sehr schwer handhabbar. Das könnte sich als Hemmnis erweisen, um die Energiewende im Gebäudebereich voranzubringen.

Ausdrücklich begrüßen wir, dass entsprechend qualifizierte Handwerker künftig Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen und in den durch das GEG benannten Beratungssituationen tätig werden dürfen. Dass die Begünstigung einzelner Beratergruppen aufgehoben werden soll, halten wir für dringend geboten, damit keine Marktverzerrungen drohen. Zudem sollten handwerkliche Berater ihre Kompetenz auch in den Angeboten der Verbraucherzentrale einbringen dürfen, was bislang unverständlicherweise nicht der Fall ist.
Im Übrigen sollten die bisher für Gebäude relevanten Themen nicht übermäßig durch weitere Aspekte wie die sogenannte „Graue Energie“ überfrachtet werden, weil das sonst noch mehr Bürokratie und damit verbundene Kosten mit sich brächte. Keinesfalls darf die Einführung von Kältenetzen im Gebäudeenergiegesetz dazu führen, dass die Endkunden künftig gezwungen werden, sich an solche Netze anzuschließen, wie es etwa bei Wärmenetzen mit dem dort bestehenden Anschluss- und Benutzungszwang derzeit schon der Fall ist.



Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

 


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