Wer sich nach den Sommerferien zum Handwerksmeister, Servicetechniker oder Betriebswirt fortbilden will, kann ab August von mehr finanzieller Unterstützung profitieren: „Mit der Reform des Aufstiegs-BAföGs werden die Bedingungen des beruflichen Aufstiegs deutlich verbessert“, sagt Andreas Katschke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Lübeck. Jetzt, so Katschke, sei daher ein guter Zeitpunkt, über eine Fortbildung in der zweiten Jahreshälfte nachzudenken. Von der Reform des Aufstiegs-BAföGs (AFBG) profitieren vor allem Familien, Alleinerziehende und Existenzgründer. So wird zum Beispiel der Unterhaltsbeitrag in Vollzeitlehrgängen zukünftig komplett als Zuschuss gezahlt, sodass nach Ende der Maßnahme nichts zurückgezahlt werden muss. Existenzgründern wird das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. So soll vermieden werden, dass bei Betriebsgründung oder Betriebsübernahme wichtige Investitionen aufgrund der Darlehensschulden unterbleiben.
Als besonders erfreulich wertet Katschke, dass über das neue AFBG bis zu drei Fortbildungsabschlüsse förderbar sind. Das ermögliche das schrittweise Erklimmen der Karriereleiter vom Berufsspezialisten bis hin zum Master Professional. Katschke: „Dieser Ausbau der Förderung stellt einen wichtigen Schritt hin zur Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung dar.“
Mit dem AFBG unterstützen Bund und Länder Teilnehmende einer beruflichen Aufstiegsfortbildung jeden Alters finanziell. Sie erhalten unabhängig von ihrem Einkommen einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Eine Übersicht von nach den Sommerferien startenden Fort- und Weiterbildungskursen gibt es unter www.fbz.hwk-luebeck.de.
Ansprechpartner für Fragen rund um das Aufstiegs-BAföG:
Simon Hofmann
Leiter des Fortbildungszentrums der Handwerkskammer Lübec
Tel.: 0451 38887-777
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Lübeck, 8. Juli 2020