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Bundesländer gewähren teilweise Fristverlängerung bei Aufrüstung von Kassen. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nehmen Vorreiterrolle ein, um Betriebe bei der Aufrüstung von Kassen zu entlasten. - Mehrere Bundesländer reagieren auf die Belastungen der Betriebe im Zuge der Corona-Krise, indem eine stillschweigende Fristverlängerung zur Aufrüstung der Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bis längstens zum 31. März 2021 gewährt wird, insbesondere unter der Voraussetzung, dass bis spätestens 30. September 2020 ein Kassenfachhändler, ein Kassenhersteller oder ein anderer Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau bzw. der Einbindung einer TSE nachweislich beauftragt worden ist. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wollte gegen den erklärten Willen der Mehrheit der Länder keine allgemeine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregel über den 30. September 2020 hinaus erlassen.

„Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bieten den Betrieben damit einen zeitlichen Aufschub und haben für eine dringend notwendige Entlastung der Betriebe gesorgt. Durch die Weisungen der Länder werden die Betriebe jetzt vor erheblichem Bürokratieaufwand bewahrt.“, so Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). Die jetzt gefundene Lösung, die einen Nachweis darüber voraussetzt, dass eine Aufrüstung durch einen Kassenhersteller oder Händler in Auftrag gegeben wird, ist auch aus Sicht des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) nur die zweitbeste Lösung. Zumindest müssten so jedoch nicht alle Betriebe einzeln die Verlängerung bei ihrem Finanzamt beantragen, wie vormals vom BMF empfohlen. In Zeiten massiver Einnahmeausfälle bei den Betrieben erspare ihnen das unnötige Bürokratie und wäre das bundesweit richtige Vorgehen gewesen.

Harald Esser erklärt: „Die Beibehaltung der Frist ist das falsche Signal. Gerade in der Corona-Krise hätte es auch dem Bundesfinanzministerium darum gehen sollen, alle Akteure vor vermeidbaren Mehrbelastungen zu schützen und alle Bemühungen zu unternehmen, diese schwierige Lage zu bewältigen.“ Es bleibt abzuwarten, ob weitere Bundesländer sich der Initiative anschließen und ebenfalls mit Erlassen eine stillschweigende Fristverlängerung zur Aufrüstung der Kassen mit einer TSE gewähren.

 

Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks

 

Tel-Aviv-Str. 3

 

Köln 50676

 

 

 


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