30.07.2020. „Die gegenüber dem Vormonat gleichgebliebene Arbeitslosenquote von 3,9 Prozent im Juli am bayerischen Arbeitsmarkt zeigt eine Bodenbildung. Diese wird auch deutlich durch den dritten Anstieg in Folge bei der Zahl an Stellenangeboten, wenngleich auf niedrigem Niveau. Es wurden im Juli rund 21.000 neue Angebote in Bayern gemeldet, das sind nochmals 22 Prozent mehr als im Juni“, sagte Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. anlässlich der Vorstellung der Juli-Zahlen vom Arbeitsmarkt durch die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit. Die vbw wertet die gestiegene Zahl an Stellenangeboten als Vorboten, dass das Wirtschaftsgeschehen wieder in Gang kommt. Doch Brossardt warnt: „Nachhaltig ist das noch nicht. Corona hat den bayerischen Arbeitsmarkt weiter fest im Griff.
Eine schnelle Arbeitsmarkterholung ist nicht zu erwarten, Kurzarbeit und staatliche Maßnahmen verhindern derzeit Schlimmeres. Eine zweite Corona-Welle mit entsprechend einschneidenden staatlichen Maßnahmen kann die aufkeimende Hoffnung jederzeit zunichte machen. Daher sind die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zur Eindämmung von Infektionen weiterhin richtig und notwendig.“
Die vbw weist darauf hin, dass die Unternehmen weiterhin das Instrument der Kurzarbeit nutzen, um Mitarbeiter im Betrieb zu halten. Sie fordert daher eine mögliche Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Sonderregeln bis Ende 2021. Brossardt warnt aber vor einer Koppelung der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen: „Weiterbildung kann für Betriebe sinnvoll sein und ist aufgrund der Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit attraktiv. Eine Pflicht zur Qualifizierung als Anspruchsvoraussetzung für den verlängerten Zugang zum Kurzarbeitergeld, wie sie Bundesarbeitsminister Heil vorschlägt, ist allerdings abzulehnen. Das wäre eine weitere Belastung für die Unternehmen. Weiterbildung muss bedarfsgerecht erfolgen und nicht mit der Gießkanne.“
Um den Wiederaufbau zu beschleunigen, fordert die vbw, auf alles zu verzichten, was die Unternehmen belastet: „Zu einem solchen Belastungsmoratorium gehört vor allem, auf jegliche Steuererhöhungen zu verzichten, bürokratische Hemmnisse abzubauen und keine neue Hürden für den Arbeitsmarkt zu errichten, wie zum Beispiel durch die Verschärfung der Befristungsregeln für Unternehmen“, sagte Brossardt.
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