In diesem Jahr wurden weniger Ausbildungsverhältnisse geschlossen. Dies gilt auch für den Beruf des Kfz-Mechatronikers. - Das Handwerk gewinnt seinen Fachkräftenachwuchs vorwiegend aus der eigenen Ausbildung. „Es hat sich gezeigt, dass insbesondere auch Handwerksberufe einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur leisten“, sagt Kai Vensler, Geschäftsbereichsleiter Berufsbildung bei der Handwerkskammer Oldenburg. „Um den Weg zum passenden Ausbildungsberuf zu ebnen, fördern wir Konzepte zur Berufsorientierung und unterstützen die Betriebe bei der Besetzung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen. Und das natürlich auch in der Corona-Krise.“
In den zurückliegenden Monaten war diesbezüglich vieles nicht möglich oder ist ins Stocken geraten. Eine Folge der Pandemie hat Vensler schwarz auf weiß: Bis zum 31. Juli sind bei der Kammer 2078 neue Lehrverträge eingereicht worden. Im Vergleich zum Vorjahr (2353) bedeutet dies ein Minus von 11,7 Prozent. „Der Einbruch der Zahlen ist auf mittlere Sicht problematisch, da der Fachkräftemangel ja nicht mit Corona beendet sein wird“, sagt der Bereichsleiter.
Rückgänge verzeichnen die Ausbildungen zum Kfz-Mechatroniker (253 statt 321 im Vorjahr), Kaufleute für Büromanagement (67 statt 106), Friseure (97 statt 127) und Elektroniker (262 statt 290). Höhere Zahlen verzeichnen die Gewerke Zimmerer (120 statt 99), Fleischer (14 statt 7), Zweiradmechatroniker (23 statt 16) und Bäcker (19 statt 14).
Vensler ruft sowohl unversorgte Betriebe als auch Jugendliche auf, sich bei der Kammer zu melden. „Wir werden unser Prinzip der Lehrstellenbörse ab sofort noch einmal verstärken und aktuelle Listen aufstellen, um beide Seiten passgenau zusammen zu bringen. Auch nach den Ferien ist es noch nicht zu spät, eine Ausbildung zu beginnen. Mit gesonderten Aktionen werden wir zudem noch die Eltern und die Berufsfachschulen ansprechen.“
Die Politik habe mit der Ausbildungsprämie für die von der Pandemie stark betroffenen Unternehmen ein wichtiges Zeichen gesetzt, so Vensler. Allerdings scheinen von den Handwerksbetrieben nur wenige für die Förderung in Frage zu kommen. „Die Kriterien sind hoch angesetzt. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist“, erklärt Vensler.
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