News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 


10.08.2020 -  Brossardt: „Zur Stabilisierung der Unternehmen müssen drei Maßnahmen ineinandergreifen!“ - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert drei wirtschaftspolitische Maßnahmen, um die Unternehmen in der Corona-Krise weiter zu stabilisieren und eine Pleitewelle zu verhindern.  „Nötig ist erstens eine Verlängerung der Kurzarbeiter-Sonderregeln bis Ende 2021. Kurzarbeit hilft, Jobs über die Krise zu retten und sichert den Unternehmen zusätzlich Liquidität. Zweitens brauchen wir Mittel, um das Eigenkapital von Unternehmen zu stärken. Der Bund hilft bisher mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds nur Betrieben ab 250 Beschäftigten mit Eigenkapital. Es ist deshalb wichtig, dass der „BayernFonds“ schnell auf den Weg kommt, der auch für Mittelständler unter 250 Mitarbeiter gedacht ist.

Über den Fonds kann sich der Freistaat an Unternehmen beteiligen, die durch Corona in Schieflage geraten sind. Und drittens muss die Aussetzung der dreiwöchigen Insolvenzanmeldepflicht bis Ende Januar 2021 verlängert werden. Sonst läuft die Sonderregel am 30. September aus. Nur gebündelt und entsprechend ineinandergreifend helfen diese Maßnahmen unseren Unternehmen in der Krise und sichern so Arbeitsplätze“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die Aussetzung der Insolvenzanmeldepflicht verschafft den Unternehmen nach Brossardts Worten Zeit, sich weiter zu reorganisieren. „Bei vielen laufen die Geschäfte derzeit wieder an, andere warten weiterhin auf öffentliche Hilfen. In diesen Fällen besteht Hoffnung auf Sanierung des Unternehmens. Hier wäre es kontraproduktiv, wenn nur wegen der kurzen Frist ein Insolvenzantrag eingereicht werden müsste, der im schlimmsten Fall zum Ende des Unternehmens führen und viele Arbeitsplätze vernichten kann. Die Einschnitte durch Corona sind so tief, dass die Unternehmen mehr Zeit zur Bewältigung der Krise brauchen“, so Brossardt.
 
Die vbw hält es weiterhin für notwendig, die Aussetzung nur dann greifen zu lassen, wenn die Insolvenzreife allein auf den Auswirkungen der Pandemie beruht und wenn Aussichten bestehen, die Zahlungsunfähigkeit wieder zu beseitigen. „Die Aussetzung der Insolvenzanmeldepflicht soll Unternehmen helfen, die im Kern gesund sind, deren Geschäft lediglich wegen der Verwerfungen durch die Corona-Krise durcheinandergeraten ist. Es darf und soll aber nicht zur Insolvenzverschleppung in aussichtslosen Fällen kommen“, so Brossardt.

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München

 
 


NEUE WEBSEITE für Handwerker und Gewerbebetriebe - hier kostenlos erstellen - mit Bild und Text und Link!

Webseite kostenlos für Handwerks- und Gewerbebetriebe. Keine Kostenfallen - keine Zeitbeschränkung. - Möchten Sie Ihren Betrieb in den handwerkernachrichten präsentieren? Wir schenken Ihnen ein kostenloses Firmen-Portrait in unserer Regio-Betriebesuche ! Auch Kammern und Innungen erhalten hier ebenfalls eine kostenlose Webpräsentation.
Keine Kosten - keine Gebühren! Nur als Benutzer registrieren! 
  ( Blaue Kopfleiste oben rechts am Anfang der Webseite! ) >>>>>> Mehr Info hier!

>>   Bereits in der Betriebesuche eingetragen?  Wollen Sie Ihre WEBSEITE jetzt bearbeiten?  - hier einloggen   -   <<

       ______________________________________________________________________________________________________________________________________