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Coronahilfen werden richtigerweise bis Jahresende verlängert - Zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):  „Es ist sachgerecht und angemessen, dass sich die Koalition darauf verständigt hat, die Überbrückungshilfen bis zum Jahresende zu verlängern. Das ermöglicht eine dem Krisenverlauf angepasste Unterstützung auch der Branchen, die bislang noch vorhandene Auftragsbestände abarbeiten konnten, bei denen aber wegen ausbleibender neuer Aufträge erst in den kommenden Monaten die Corona-Folgen deutlich spürbar werden könnten. Dies macht dann allerdings auch eine Anpassung der Referenzmonate für die Ermittlung eines Umsatzeinbruchs erforderlich. Das Handwerk sieht noch weiteren Handlungsbedarf bei den finanziellen Stabilisierungsinstrumenten: Zum einen ist es erforderlich, dass der KfW-Schnellkredit auch für kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zugänglich gemacht wird. Zum anderen benötigt gerade auch der Mittelstand Instrumente, die seine Eigenkapitalbasis stärken. Hier können und sollten die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften eine wichtige Rolle spielen.


Das Handwerk begrüßt im Grundsatz die jetzt vorgenommene abgestufte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Richtigerweise wurden die bisherigen Regelungen nicht einfach nur verlängert. Mit der nun vereinbarten Abstufung wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass die Lage der Betriebe mit weiter fortschreitender Erholung differenzierter wird. In der Corona-Krise hat sich einmal mehr gezeigt, dass Kurzarbeitergeld in einer vorübergehenden Wirtschaftskrise das wirksamste Mittel ist, um Beschäftigung über die Krisenphase hinweg zu sichern. Davon hat auch das Handwerk profitiert, wobei die meisten Handwerksbetriebe Kurzarbeitergeld nur für kurze Zeiträume in Anspruch nehmen.

Die nun gefundene Einigung gibt den Unternehmen Planungssicherheit und legt gleichzeitig einen Fahrplan zum Ausstieg aus den Corona-bedingten Sonderregelungen fest. Es ist in diesem Sinne sinnvoll, die für die Beitragszahler besonders teure Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit ab Juli 2021 um 50 Prozent zu senken. Die Verknüpfung einer verlängerten vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31.12.2021 mit Weiterbildungsmaßnahmen dürfte dagegen an den Bedarfen der kleinen Betriebe des Handwerks weitgehend vorbeigehen und eher zu Mitnahmeeffekten führen.

Dauerhaft stabile Beiträge zu den Sozialversicherungen, wie von der Bundesregierung zugesagt, sind für die Wettbewerbsfähigkeit und Liquiditätssicherung der kleinen lohnintensiven Unternehmen des Handwerks besonders wichtig. Aus diesem Grund erwartet das Handwerk, dass alle Corona-bedingten Mehrausgaben der Sozialversicherungen aus Steuermitteln finanziert werden. Insbesondere sind die Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit vollständig durch einen Bundeszuschuss zu finanzieren. Eine nur partielle Übernahme der Corona-Folgekosten würde dagegen wie ein Damoklesschwert die autonome arbeitsmarktpolitische Gestaltungsfreiheit der Bundesagentur über Jahre einschränken.

Mit Blick auf die nach wie vor nicht absehbare Entwicklung der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen ist es durchaus konsequent, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert wird. Denn die ausbleibenden Investitionen und Aufträge des ersten Halbjahrs machen sich bei vielen Betrieben erst im Laufe des zweiten Halbjahrs in den Auftragsbüchern bemerkbar.

Die beschlossene Einsetzung einer hochrangigen Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau bietet die Chance, Differenzen im Ressortkreis zu überwinden, darf allerdings nicht zu einer unnötigen Verzögerung führen. Es ist unerlässlich, weitere bürokratische Entlastungen für die Wirtschaft auf den Weg zu bringen. Es ist höchste Zeit, dieses letztlich kostenlose Konjunkturstärkungsinstrument einzusetzen. Das beschlossene Bürokratieentlastungsgesetz IV. muss noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.“


Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin


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