Im Bundesrat wird morgen der Gesetzentwurf zur „Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ beraten. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) sieht dieses Gesetz, das bei den Betrieben als „Unternehmensstrafrecht“ wahrgenommen wird, kritisch und erwartet die Ablehnung durch die baden-württembergische Landesregierung. „Der vorliegende Gesetzentwurf besorgt uns sehr. Gerade unsere kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe empfinden ihn als Angriff auf ihre Rechtschaffenheit; sie haben den Eindruck, mit diesem faktischen Unternehmensstrafrecht unter Generalverdacht gestellt zu werden“, schildert Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Unternehmensstrafrecht: Landesregierung muss für Ablehnung im Bundesrat sorgen
Die Landesregierung habe sich bereits ebenfalls kritisch zum Gesetzentwurf geäußert, dies sei durchaus positiv wahrgenommen worden, so Reichhold weiter. Angesichts der weitreichenden Folgen sei es unbedingt notwendig, den Entwurf abzulehnen und davon auch die anderen Bundesländer zu überzeugen. „Unabhängig davon, dass dem Unternehmertum durch die Neuregelungen generell droht, kriminalisiert zu werden, ist eine solche Regelung mitten in einer der größten Wirtschaftskrisen unserer Geschichte nicht nur für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung kontraproduktiv. Sie ist auch politisch zweifelhaft – gerade in Baden-Württemberg, welches seine Betriebe im Land aktuell massiv unterstützt.“
Das Gesetz sei zudem in seiner Grundkonzeption, wie auch in zahlreichen Einzelregelungen, strafrechtlich und verfassungsrechtlich bedenklich. Dies spiegele sich auch im ablehnenden Abstimmungsergebnis des Rechtsausschusses im Bundesrat wider, so Reichhold abschließend.
Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
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