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Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Gegenüber Klaus Lauer von der Nachrichtenagentur Reuters äußert sich ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer zu den Ergebnissen des aktuellen ZDH-Konjunkturreports und zur inzwischen siebten ZDH-Corona-Sonderumfrage zu den Auswirkungen der Pandemie auf das Handwerk.„In diesem Corona-Jahr haben unsere Betriebe im Handwerk eine konjunkturelle Achterbahnfahrt machen müssen: Erst mit Volldampf ins Jahr gestartet, dann durch den Frühjahrslockdown eine Vollbremsung aus voller Fahrt, erneutes Durchstarten nach den Lockerungen und Einschwenken auf einen Erholungskurs und jetzt mit dem Teil-Lockdown erneut deutliche Bremsspuren. Viele Handwerksbetriebe rechnen nicht mehr damit, dass sich bis Jahresende ihre Geschäftssituation grundlegend bessert. Die Betriebe gehen davon aus, dass die aktuellen Entwicklungen den Aufholprozess stoppen, im Zuge dessen viele Betriebe nach den Lockerungen wieder Tritt gefasst hatten. Erstmals seit 2013 werden wir im Handwerk das Jahr mit einem Umsatzminus abschließen. Wir erwarten für das Gesamthandwerk einen Umsatzrückgang von etwa 4 Prozent.

Durch den Teil-Lockdown haben die Auswirkungen der Pandemie auf den handwerklichen Geschäftsbetrieb in den letzten Wochen wieder zugenommen. Handwerksbetriebe mussten zwar nicht in dem Umfang wie im Frühjahr schließen. Doch unsere aktuelle Corona-Umfrage zeigt deutlich: Der Teil-Lockdown trifft auch viele Handwerksbetriebe hart – sei es direkt, weil etwa Café- oder Imbissbereiche zugemacht werden mussten, oder mittelbar als Zulieferer oder Dienstleister von Unternehmen, die schließen mussten. Bei vielen Betrieben sind die Umsatzausfälle weiter oder aber erneut substanziell. Die Auftragsbestände liegen oft deutlich unter dem Niveau, das für die Jahreszeit sonst typisch ist. Hinzu kommt, dass viele MitarbeiterInnen fehlen, weil sie infiziert oder erkrankt sind, selbst in Quarantäne müssen oder ihre Kinder, die in Quarantäne sind, betreuen müssen.  Zudem gibt es weiter Störungen in den handwerklichen Lieferketten.

Handwerksbetriebe weiter ausbildungsbereit


Unsere Corona-Umfrage hat ergeben, dass nur wenige unserer Betriebe die Ausbildungsprämie beantragt haben: Davon abgehalten haben sie zu umfangreiche Fördervoraussetzungen, zu bürokratische Antragsverfahren, zu komplizierte Regelungen. Das zeigt einmal mehr, dass alle Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung möglichst unbürokratisch, rasch und einfach sein müssen, damit sie ihre volle Wirkung in unseren Betrieben entfalten können. Bei der Ausbildungsprämie sollten die restriktiven Fördervoraussetzungen angepasst werden. Unsere Betriebe sind auch unter diesen schwierigen Umständen nahezu ungebrochen weiter ausbildungsbereit. Das sollte man auch wertschätzen und unterstützen.

Die Eigenkapitalsituation der Betriebe hat sich durch den Teil-Lockdown weiter zugespitzt. Für viele Betriebe, die in den Frühjahrslockdown noch mit einer gewissen Eigenkapitaldecke gegangen sind, geht es jetzt wirklich ans Eingemachte. Ihre Eigenkapitalpolster sind verschlissen und die Rücklagen vielfach aufgebraucht. Die finanzielle Perspektive ist für viele Betriebe ungewiss. Fast jeder zweite Betrieb rechnet mit zunehmenden finanziellen Engpässen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die nach wie vor nicht absehbare Entwicklung der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen ist es weiter wichtig, mit staatlichen Hilfsmaßnahmen den Betrieben unter die Arme zu greifen. Dabei müssen den mittelbar genauso wie den unmittelbar von politisch angeordneten Geschäftsbeschränkungen betroffenen Betrieben die entsprechenden Instrumente gleichermaßen offenstehen.

Die Corona-Pandemie hat mehr als deutlich gemacht, dass wir Betriebe und Unternehmen darin unterstützen müssen, Krisenresilienz und Widerstandskraft aufzubauen. Wir sehen dringenden Bedarf an Unterstützungsmaßnahmen, mit denen Eigenkapital gestärkt wird. Beispielsweise könnten und sollten die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften eine wichtige Rolle einnehmen, um eine Eigenkapitalstärkung der Betriebe zu erreichen.

Zu viele steuerliche Hemmnisse


Der neuerliche Lockdown belastet die Liquidität vieler Handwerksbetriebe erneut sehr stark. Ein zentraler Beitrag zur Verbesserung der Liquidität wäre angesichts des aktuellen und absehbar anhaltenden Infektionsgeschehens die Verlängerung der bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristeten steuerlichen Maßnahmen wie der vereinfachten, zinslosen Stundung sowie ein Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen und von Säumniszuschlägen bis zum 30. Juni 2021. Auch bei der Verlustverrechnung muss nachgebessert werden.

Bislang waren es nicht zuletzt auch steuerliche Hemmnisse, die Betriebe daran gehindert haben, ein dickeres Eigenkapitalpolster anzulegen: Die Thesaurierungsrücklage muss endlich mittelstandsfreundlich weiterentwickelt werden, damit bei Personengesellschaften mehr Liquidität für dringend notwendige Investitionen bleibt. Belastungen etwa durch Sozialabgaben müssen heruntergefahren werden, nicht zuletzt auch deshalb, damit Betriebe die Chance und die nötigen Mittel haben, Eigenkapital aufzubauen. Die Liquiditätsdecke muss dicker werden.

Alle politischen Maßnahmen nützen jedoch nichts, wenn sich nicht alle an die nötigen Abstands- und Hygieneregeln halten, Verzicht üben, Kontakte reduzieren und so insgesamt ihren Beitrag leisten, um die Ausbreitung des Virus zu unterbinden. Vordergründig mag der eigene Gesundheitsschutz ein persönliches Anliegen sein, aber in einer Pandemie ist er die Voraussetzung dafür, Beschäftigung und wirtschaftliche Aktivitäten zu ermöglichen und zu sichern.“

„Zu viele Handwerksbetriebe fallen durch das Raster“ - ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer äußerte sich gegenüber der dpa zu den Unzulänglichkeiten bei den Novemberhilfen. - „Bei den jetzt geplanten Novemberhilfen fallen zu viele Handwerksbetriebe durch das Raster. Hier muss dringend nachgebessert werden. Die Novemberhilfen müssen aus Sicht des Handwerks die tatsächlichen Betroffenheiten der Betriebe in der Praxis in den Blick nehmen. Dies gelingt jedoch in vielen Fällen noch nicht. Die Ungleichbehandlung von Restaurants und Lebensmittelhandwerken muss ausgeräumt werden. Die überwiegende Mehrheit unserer Betriebe im Lebensmittelhandwerk betreibt neben dem klassischen Thekengeschäft Gastronomie, beispielsweise Bäcker, Konditoren und Fleischer mit angeschlossenem Café- oder Imbissbereich. Diese Betriebe können ihre jeweiligen Umsatzanteile zwischen dem gastronomischen Bereich und dem Thekenbereich abgrenzen. Während jedoch für die Systemgastronomie, die de facto ebenso ein Mischbetrieb ist wie etwa eine Konditorei mit Cafébereich, die Restaurantunterstützungsregelung greift, können Lebensmittelhandwerke 75 % Zuschuss auf Gastronomieumsatz nur erhalten, wenn ihr Gastronomieanteil mindestens 80 % des Gesamtumsatzes ausmacht. Das ist nicht nachvollziehbar und muss im Rahmen der Vollzugshilfe so geändert werden, dass Lebensmittelhandwerke mit gastronomischen Bereichen auch unter die Restaurantregelung fallen.

Auch bei den mittelbar Betroffenen drohen Handwerksbetriebe durch das Unterstützungsraster der Novemberhilfe zu fallen, weil diese nur solche Betriebe erhalten sollen, die 80 % ihres Umsatzes mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe generieren. Ein Wäschereibetrieb oder ein Gebäudereiniger, der 60 % seines Umsatzes im Hotel- und Gastrobereich erwirtschaftet und 40 % im Bereich Krankenhauswäsche oder -reinigung, wäre von den Novemberhilfen ausgeschlossen. Daher muss der Schwellenwert herabgesetzt werden, ab dem mittelbar Betroffene Zuschüsse erhalten können. Der derzeitige Wert von 80% ist viel zu hoch und muss dringend gesenkt werden.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin


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