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Der Bundesrat hat heute das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet. Das GEIG regelt den Ausbau der Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Gebäudebereich und setzt die EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht um. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hatte sich bereits im vergangenen Jahr an Landesverkehrsminister Hermann gewandt, um auf notwendige Änderungen im Gesetzentwurf hinzuweisen. Dazu erklärt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold: „Immerhin: Nach monatelangem Hin und Her ist nun ein Inkrafttreten des Gesetzes in Sicht. Aus Sicht des Handwerks wurde aber nur ein Kompromiss erreicht, keine runde Sache. Besonders beim Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Raum bleibt das Gesetz weit hinter seinen Möglichkeiten, die E-Mobilität hochzufahren, zurück. Hinzu kommt, dass keine Möglichkeit für weitergehende Länderregelungen verankert wurde, diese somit also verhindert werden. Gerade in Baden-Württemberg waren mittelfristig ambitioniertere Vorgaben in der Novelle der Garagenverordnung vorgesehen.

Zwar wurden im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen erreicht. Beispielsweise sieht das finale Gesetz nun vor, dass bei neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen jeder Platz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet wird – statt wie im Entwurf vorgesehen nur für neue Gebäude mit mehr als zehn Stellplätzen. Für den Klimaschutz und den angestrebten schnellen Ausbau der E-Mobilität ist das GEIG dennoch in der Summe ein halbherziges Ergebnis.“

 

Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart


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