VhU zur Einschränkung der sachgrundlosen Beschränkung von Arbeitsverträgen. - Bundesarbeitsminister Heil will mit einem neuen Gesetz die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen einschränken. „Angesichts der Corona-Krise und der Arbeitslosenzahlen wäre diese Gesetzesänderung völlig kontraproduktiv. Um Menschen den Weg aus der Arbeitslosigkeit, gerade aus der Langzeitarbeitslosigkeit, in das Erwerbsleben zu erleichtern, ist genau der gegenteilige Schritt notwendig“, erläutert Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). Denn tatsächlich befriste kein Unternehmen ein Arbeitsverhältnis sachgrundlos. Einer Befristung liegt meist eine unklare oder unsichere wirtschaftliche Situation im Unternehmen zugrunde. Will der Arbeitgeber trotz dieser Unsicherheit, Beschäftigung aufbauen, bleibt ihm nur die Befristung. „Durch die sachgrundlose Befristung wird also Beschäftigung gefördert und in unseren Zeiten erst ermöglicht. Wenn der Arbeitsminister das in dieser Krisensituation einschränken will, schadet er dem Arbeitsmarkt und vor allem den Menschen, die wieder in Beschäftigung kommen wollen.“
Aus Sicht der VhU ist dies neben Lieferkettengesetz, Betriebsrätemodernisierungsgesetz und Testangebotspflicht ein weiterer Ansatz des Arbeitsministers, der für die Wirtschaft in ihrem Bemühen, Fahrt aufzunehmen in diesen besonders schwierigen Zeiten, gefährlich wird. Stattdessen unterbleibt die Flexibilisierung und Modernisierung vor allem der Flexibilisierung der Arbeitszeit, die dem Bedarf der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts gerecht wird.
Dirk Pollert: „Schon jetzt gibt es 2.000 Arbeitsgesetze und 48.000 Verordnungen zum Arbeitsrecht. Wir müssen aus der Krise durchstarten und brauchen ein Mehr an Flexibilität. Für Arbeitnehmer und Unternehmer ist dies längst geübte Praxis. Höchste Zeit für die Politik, den Rahmen dafür anzupassen. Seit 15 Jahren fordern wir als hessische Wirtschaft ein modernes Arbeitszeitgesetz. Weder Olaf Scholz noch Ursula von der Leyen noch Andrea Nahles noch Hubertus Heil haben im Bundesarbeitsministerium diese Aufgabe angepackt. Und dies, obwohl Zeitflexibilität für Arbeitnehmer und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mindestens so wichtig ist wie für Arbeitgeber“, so Pollert. Arbeiten wird noch zeit- und ortsflexibler, die Methoden agiler, die Organisation projektbasierter. Wir brauchen eine Wochenbetrachtung der Höchstarbeitszeiten. Deshalb muss die bisherige Tageszeitbetrachtung weg und gleiches gilt für die geplante Einschränkung der sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge.“
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
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