Die ab dem 14. Juli 2021 geltende Änderung der 14. Eindämmungsverordnung im Land Sachsen-Anhalt bringt für das Handwerk eine wichtige Erleichterung: Die Zehn-Quadratmeterregelung, die auch für Friseur- und Kosmetiksalons galt, entfällt. In der vergangenen Woche hatte die Handwerkskammer Halle vom Land die Abschaffung dieser Regel gefordert. Dazu sagt Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle:
„Wir begrüßen, dass die Landesregierung die Signale des Handwerks ernst genommen hat, denn gerade Friseure und Kosmetiker sind durch das faktische Berufsverbot, das ihnen für mehrere Wochen auferlegt wurde, stark angeschlagen. Durch die Streichung der sogenannten Zehn-Quadratmeterregelung müssen beispielsweise in Friseur- und Kosmetikbetrieben keine Stühle mehr zwangsweise frei bleiben.“(See attached file: 63_Erleichterung für Friseure und Kosmetiker.pdf)
Handwerkskammer Halle (Saale)
Gräfestraße 24
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