Über die Mantelverordnung, deren Gesetzgebungsvorhaben nach nunmehr 16 Jahren abgeschlossen und am 16.07.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde, erhalten Recycling- Baustoffe mit der neu eingeführten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) neue Regeln. Die Umweltaspekte im Umgang mit Ersatzbaustoffen, in erster Linie Recycling-Baustoffe, sind nun bun- desweit einheitlich vorgegeben. Durch die Mantelverordnung allein wird jedoch das Ziel, die bessere Verwertung von mineralischen Bauabfällen zu erreichen und die Akzeptanz von Recycling-Baustoffen zu erhöhen, nach Ansicht der Baustoff-Recycling-Branche nicht erreicht werden. Der Bausektor als Branche mit den größten Masseströmen in Deutschland verwertet bereits heute den weitaus überwiegenden Teil des beim Bau anfallenden Materials ordnungsgemäß und schadlos. In der täglichen Praxis ist die Branche jedoch einer Vielzahl an Vorbehalten und praktischen Hemmnissen ausgesetzt.
Hierzu Philipp Rosenberg, Geschäftsführer der Fachabteilung Recycling-Baustoffe im VSE:
„Nur wenn es gelingt die Akzeptanz von Recycling-Baustoffen zu verbessern, können die Ziele der Mantelverordnung in der Praxis tatsächlich auch erreicht werden. Ersatzbaustoffe bieten einen echten Beitrag zum Ressourcenschutz. Dafür brauchen sie jedoch im Ergebnis die glei- che Akzeptanz und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen wie Primärbaustoffe.“ Jetzt wird man darauf zu achten haben, dass sich die Rahmenbedingungen verbessern und Anreize für den Einsatz von Recycling-Baustoffen geschaffen werden. Gelingt dies nicht, wer- den weitere Stoffstromverschiebungen in Richtung Deponie stattfinden.
Viele Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung müssen aus Sicht der Baustoffrecyclingbranche kritisch gesehen werden.
Hierzu Stephan Heberger, Geschäftsführer der Scherer & Kohl GmbH, Ludwigshafen: „Von den Regelungen über ein Ersatzbaustoff-Einbaukatatser, über die nicht einheitlichen Ana- lyseverfahren bis hin zu umfangreichen Dokumentationspflichten hält die Mantelverordnung viele Herausforderungen für unsere Branche bereit.“ Die Mantelverordnung wird zunächst eine Verschärfung der Rahmenbedingungen darstellen. Philipp Rosenberg, Geschäftsführer der Fachabteilung Recycling-Baustoffe im VSE: „Allein Kritik an der Mantelverordnung zu üben, wird die Branche nicht voranbringen. Wir müs- sen jetzt die nun anstehende 2-jährige Übergangsphase nutzen und uns konstruktiv für Verbes- serungen einsetzen. Wir bringen uns daher aktiv ein und haben gemeinsam mit dem BÜV HR die Initiative 100pro RECYCLING gestartet.“ 100pro Recycling ist eine Initiative, die sich in Hessen und Rheinland-Pfalz dafür einsetzt, die Akzeptanz und die Rahmenbedingungen für Baustoffrecycling zu verbessern, indem die Bau- stoffrecycling-Branche selbst Lösungsvorschläge erarbeitet und unter Beteiligung und aktiver Einbindung aller an der Kreislaufwirtschaft beteiligten Akteure auch anstrebt, Verbesserungen umzusetzen.
Für eine bessere Akzeptanz von Recycling-Baustoffen ist insbesondere deren Qualität entscheidend. Für die Unternehmen, die bereits jetzt hochwertige, güteüberwachte Produkte her- stellen, ist es an der Zeit, dass für diese auch wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen ge- schaffen werden und der Markt diese Produkte stärker nachfragt. Thomas Weber, Vorsitzender des Baustoffüberwachungsvereins Hessen - Rheinland-Pfalz e. V. (BÜV HR) und Geschäftsführer der Büttel GmbH, Worms: „Die Mitgliedschaft in einer anerkannten Güteüberwachungsgemeinschaft bietet klare Vorteile für die Vermarktung von Recycling-Baustoffen, aber auch wenn es darum geht, die neuen Best- immungen der EBV zu realisieren. Die Regeln müssen praktikabel und gleichzeitig wirksam umgesetzt werden und auch die Durchführung der Umwelt-Güteüberwachung muss gut organisiert sein.“
Der Baustoffüberwachungsverein Hessen - Rheinland-Pfalz e.V. (BÜV HR) wird dazu nicht nur seine Akkreditierung als Zertifizierungsstelle für Gesteinskörnungen und Baustoffgemische ge- zielt auf die Regelungen zur Überwachung gemäß EBV ausweiten, sondern sich auch als Güte- überwachungsgemeinschaft gemäß EBV anerkennen lassen. Der BÜV HR sieht sich für die neuen Aufgaben gut gerüstet und als Garant dafür, dass – bei allen Unsicherheiten, die die EBV mit sich bringen wird – die möglichen Vorteile der in der EBV festgelegten Güteüberwa- chung auch tatsächlich in der Praxis ankommen und von den Recyclingunternehmen durch die Mitgliedschaft im BÜV HR voll genutzt werden können.
foto:VSE
Industrieverband Steine und Erden e.V.
Neustadt/Weinstraße
Fachabteilung Recycling-Baustoffe
Hessen - Rheinland-Pfalz
Baustoffüberwachungsverein
Hessen - Rheinland-Pfalz e.V. (BÜV HR)