VhU zum Auslaufen der Verdienstentschädigung für Ungeimpfte - Pollert: „Quarantänekosten nicht auf Arbeitgeber abwälzen!“. Ungeimpften in Corona-Quarantäne droht Verdienstausfall. Die Hessische Landesregierung hat kürzlich bekannt gegeben, dass voraussichtlich ab 1. November 2021 auch in Hessen keine Verdienstausfallentschädigung mehr für ungeimpfte Arbeitnehmer in Quarantäne gezahlt wird, sofern diese die Möglichkeit zur Impfung hatten. „Wir begrüßen die Entscheidung, die Erstattungspraxis mit einem angemessenen Vorlauf zu ändern. So können sich bislang ungeimpfte Beschäftige noch impfen lassen und Arbeitgeber auf die neue Erstattungspraxis einstellen. Wir werben um die Entscheidung noch Unentschlossener für eine Impfung. Jede und jeder Einzelne zählt. Nutzen Sie bitte die Angebote, wo immer es möglich ist.
Mit einer Impfung schützen Sie sich selbst, Ihre Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz sowie Ihre Familie und Freunde vor schweren Krankheitsverläufen und leisten einen Beitrag gegen immer neue Virusvarianten. Die gesundheitlichen Risiken einer Impfung sind nach aktuellem Kenntnisstand verschwindend gering, der nachgewiesene Nutzen riesig“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V..
„Die Landesregierung sollte dafür sorgen, dass Arbeitgeber in Zweifelsfällen rasch Auskunft vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt darüber erhalten, ob die Voraussetzungen für eine Entschädigung vorliegen. Dies gilt vor allem, wenn der Arbeitnehmer gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung geltend macht. Die Arbeitgeber sind sonst nämlich in der Zwickmühle, weil sie für das Regierungspräsidium an den Arbeitnehmer vorleisten sollen, aber nicht wissen, ob sie das Geld zurückbekommen“, sagte Pollert.
„Allen muss klar sein, dass ein ungeimpfter Arbeitnehmer mit Corona-Infektion, aber ohne weitere Symptome, nicht automatisch gleichzeitig arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber muss dann auch keine Entgeltfortzahlung leisten. In Zweifelsfällen kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse die Überprüfung einer vom Arzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit verlangen. Entscheidend ist, dass Arbeitgeber nicht mit ungerechtfertigten Quarantäne-Kosten belastet werden dürfen“, forderte Pollert.
VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
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