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29.10.2021 - Blitzumfrage der IHK Südthüringen zu den 3G-Regeln im Gastgewerbe - Im Zuge der regionalen Allgemeinverfügungen wurde inzwischen in allen Südthüringer Landkreisen die 3G-Regelung für die Innengastronomie eingeführt. Die Gastwirte müssen seither kontrollieren, ob ihre Gäste geimpft, getestet oder genesen sind. Anderen Gästen müssen sie den Zutritt verwehren. In einer Blitzumfrage hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen die hiesigen Gastgeber befragt, wie sich die neuen Regelungen auf die Branche auswirken. Einmal mehr ist das Gastgewerbe Leidtragender der behördlichen Corona-Verordnungen: Die Gäste stimmen mit den Füßen ab. Für 74 Prozent der Gastwirte ist die 3G-Regelung gleichbedeutend mit Umsatzverlusten. Die Einbußen machen zwischen 10 Prozent und in der Spitze 80 Prozent des Umsatzes aus. Im Durchschnitt verlieren die Betriebe 36 Prozent ihres Umsatzes. Zugleich geben 82 Prozent der Gastwirte an, dass ihre Gäste die 3G-Regeln nicht oder nur zum Teil akzeptieren.

Außerdem muss der Status der Gäste kontrolliert werden, weil im Fall von Verstößen der Gastwirt mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belangt werden kann. Für 40 Prozent der Unternehmen bedeutet dies steigenden Personalaufwand. 12 Prozent geben allerdings an, dass der Personalaufwand gesunken ist. Bleiben die Gäste aus, kann auf Mitarbeiter verzichtet werden. „Mit steigender Impfquote relativieren sich jedoch sichtbar die Auswirkungen des Coronavirus. Eine Sonderbehandlung für das Gastgewerbe erscheint vor diesem Hintergrund als nicht mehr nachvollziehbar“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Das Land hat für seine neue Verordnung, die am 30. Oktober 2021 in Kraft treten soll, allerdings etwas Anderes vorgesehen. Wie bislang die Veranstaltungsbranche soll nun auch das Gastgewerbe das Optionsmodell nutzen können. Entscheiden sich die Wirte, nur noch Geimpfte und Genesene einzulassen (2G) oder nur noch Geimpfte, Genesene sowie Personen mit gültigem PCR-Test (3G-Plus) und einer Reduzierung der Auslastung auf 75 Prozent, könnte in den Gaststätten die Abstandsregelung entfallen. Allerdings stößt auch dies unter den Südthüringer Wirten auf Ablehnung: „Beide Optionen sind für uns nicht umsetzbar“, geben 63 Prozent der Befragten an. 25 Prozent halten 3G-Plus für eine Option, 12 Prozent die 2G-Regelung.

Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Hauptgeschäftsstelle
Bahnhofstraße 4 – 8 • 98527 Suhl


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