26. Januar 2022 - VhU zum Entwurf der Neufassung des Mindestlohngesetzes - Pollert: „Ein Staats-Mindestlohn ist falsch, ein Konjunkturprogramm für die Schwarzarbeit und schädlich für Niedrigqualifizierte beim Berufseinstieg!“- Die hessische Wirtschaft kritisiert den Entwurf des Gesetzes zur staatlichen Festsetzung des Mindestlohns auf 12 Euro, den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil diese Woche vorgelegt hat. „Die Lohnfindung zum Spielball der Politik zu machen, lehnen wir entschieden ab, denn so gehen Arbeitsplätze verloren. Seit vielen Jahrzehnten ist es bewährte Praxis, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Löhne aushandeln, oft über Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften durch Tarifverträge, teils über Haustarifverträge. Auch viele nicht tarifgebundenen Unternehmen orientieren sich an Tarifverträgen. Deshalb ist jeder Staatseingriff ein Angriff auf die Tarifautonomie“, so VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert
Das Mindestlohngesetz bestimmt zu Recht die Mindestlohnkommission als kundigen Akteur zur Entscheidungsinstanz, bestehend aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern, unterstützt durch Wissenschaftler. Sie orientiert sich nach dem gesetzlichen Auftrag bei der Festsetzung am Schutzbedürfnis der Beschäftigten und der Marktsituation für bestimmte Berufe. Sie allein ist in der Lage, einen angemessenen Mindestlohn zu finden.
Der geplante Mindestlohn von zwölf Euro orientiert sich vor allem auch nicht an den Marktpreisen, die von Kunden für dieses Arbeitsprodukt erzielt werden können. Er ist daher als Einstellungshindernis zu bewerten. Er gefährdet den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt für wenig qualifizierte Personen und Personen mit sozialen Defiziten. Außerdem ist ein Staats-Mindestlohn obendrein ein Konjunkturprogramm für die Schwarzarbeit“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer abschließend.
VhU
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