28.01.2022 - Südthüringer Wirtschaft reagiert mit Unverständnis auf geplante Corona-Maßnahmen der Thüringer Landesregierung -In der kommenden Woche will das Land Thüringen eine neue Corona-Verordnung verabschieden, die ab dem 8. Februar 2022 gelten soll. Die derzeitigen Pläne befeuern den Unmut der Südthüringer Wirtschaft gegenüber den wirtschaftsfeindlichen Corona-Maßnahmen. Eine Fortsetzung der rein inzidenzbasierten Restriktionen ohne Berücksichtigung des völlig veränderten Zusammenhangs zwischen Infektion und Hospitalisierung wird nicht akzeptiert. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen fordert deshalb die Landesregierung auf, auf weitere Verschärfungen zu verzichten, insbesondere die
2G-Plus-Regel in der Gastronomie nicht einzuführen, und die 2G-Regel im Einzelhandel aufzuheben. Laut Thüringer Corona-Verordnung dürfen derzeit nur Personen mit Corona-Impfnachweis oder Genesenen-Status Geschäfte betreten. Dies gilt auch für Restaurants und Bars, soll aber ab dem 8. Februar 2022 ab einer 1000er-Inzidenz im Sinne der 2G-Plus-Regel verschärft werden.
Dann wird für Genesene und Geimpfte zusätzlich ein aktueller negativer Corona-Test erforderlich, wenn sie nicht geboostert sind oder ihre letzte Spritze bzw. Genesung mehr als drei Monate zurückliegt. Händler und Gastronomen sind dazu verpflichtet, ihre Kunden lückenlos zu kontrollieren und ggf. abzuweisen. Die IHK Südthüringen erhält aktuell vermehrt Zuschriften und Anrufe von Händlern und Gastronomen, die den rauer werdenden Ton ihrer Kundschaft zu spüren bekommen. Sie monieren, bei der Kontrolle von 2G-Nachweisen angefeindet und beschimpft zu werden. Aus Sicht der Unternehmer können die Kunden die derzeitigen Corona-Regelungen nicht mehr nachvollziehen und laden ihren Groll vor den Geschäften ab.
„Die Corona-induzierte Spaltung der Gesellschaft kommt auch in der Wirtschaft an. Die Stimmung in der Unternehmerschaft kippt. Dabei sind die Unternehmen die falschen Adressaten für Kritik an den Corona-Maßnahmen. Aggressive Äußerungen auch den Unternehmen gegenüber sind fehlplatziert, denn schließlich sind sie selbst seit zwei Jahren Leidtragende der Pandemie-Politik. Insbesondere Boykottaufrufe gegenüber Ladenbesitzern, die 2G-Kontrollen durchführen, heizen die Stimmung weiter auf und schaden den Unternehmen, die ohnehin um ihre Existenz kämpfen“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.
Darüber hinaus reagieren die Unternehmen mit Unverständnis auf die Unterschiede zur bayerischen Corona-Verordnung, die sich wettbewerbsverzerrend auf die grenznahen Regionen auswirken. So wurde zum Beispiel in Bayern erst kürzlich die 2G-Regel gekippt, womit das Einkaufen im Geschäft für alle Menschen mit FFP2-Maske möglich ist. Des Weiteren dürfen Kinder bis zwölf Jahren in Bayern Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen ohne Test besuchen.
In Thüringen stehen die Zeichen dagegen sogar noch auf Verschärfung. Nach derzeitigem Stand plant die Landesregierung ab dem 8. Februar 2022 die Einführung einer 2G-Plus-Regelung sowie einer Sperrstunde von 24 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags für Gastronomiebeträge ab einer 7-Tages-Inzidenz von 1000 Infektionen. Ab einer Inzidenz von 2000 sollen Gaststätten schließen.
„Damit strebt die Landesregierung leider eine Fortsetzung ihres restriktiven Kurses an. Es ist völlig unverständlich, dass die Landesregierung weiter an der 7-Tages-Inzidenz als einzigem Gratmesser für Corona-Maßnahmen festhält und der längst fällige Systemwechsel zum Hospitalisierungsindikator einfach nicht vollzogen wird. Angesichts der stark steigenden Infektionszahlen der Omikron-Welle ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Inzidenz den 1000er-Wert übersteigt und dies einen de facto-Lockdown in Thüringen auslösen wird. Das ist völlig unverhältnismäßig, wenn keine Überlastung der Intensivstationen droht, wovon derzeit auszugehen ist“, so Dr. Pieterwas.
Diesen Plan der Landesregierung lehnt die IHK Südthüringen vehement ab und fordert für den Einzelhandel ebenfalls eine Abschaffung der 2G-Zugangsbeschränkungen. „Außerdem muss es für alle Branchen, die immer noch in ihrem Geschäftsbetrieb eingeschränkt sind, echte Öffnungsperspektiven geben. Die von Ministerpräsident Bodo Ramelow für die nächste Verordnung angekündigte Öffnung von Schwimmbädern ist ein erster Schritt. Dieser reicht aber nicht aus. Zudem brauchen wir eine Harmonisierung der Regelungen mit Bayern und Sachsen-Anhalt“, ergänzt Dr. Pieterwas
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