08.04.2022 - "Das Handwerk steht bereit und wird alles ihm Mögliche und in seinen Kräften Stehende tun, um Menschen, die wegen des brutalen Angriffskrieges Russlands aus der Ukraine geflohen sind, aufzunehmen, zu integrieren, Geflüchteten einen Arbeitsplatz anzubieten und vielfach auch, Geflüchtete auszubilden. Es ist daher gut, dass bereits im Vorfeld des Bund-Länder-Treffens für unsere Betriebe die notwendige Rechtsklarheit zum Aufenthaltsstatus von Beschäftigten und Auszubildenden hergestellt und das beim Treffen bestätigt wurde. Das verschafft unseren Betrieben die notwendige Sicherheit, dass ukrainische Auszubildende für die gesamte Zeit der Ausbildung vor Maßnahmen geschützt sind, die ihren Aufenthalt beenden könnten. Richtigerweise sehen die Bund-Länder-Beschlüsse nun zudem vor, so schnell wie möglich für die Kinderbetreuung sowie Beschulung geflüchteter ukrainischer Kinder zu sorgen, da solche Betreuungsmöglichkeiten häufig eine wichtige Voraussetzung für die Ausbildung und Beschäftigung von Ukrainerinnen und Ukrainern ist. Essentiell wird zudem sein, die Integrations- und Sprachkurse jetzt so rasch wie möglich hochzufahren und berufsvorbereitende Förderklassen einzurichten.
Damit unsere Betriebe generell ihre Leistungskraft vollumfänglich einbringen können und auch, um die Aufnahme geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer zu bewerkstelligen, ist eine Unterstützung der besonders von Sanktionen betroffenen Betriebe wie auch eine Gewährleistung der Sicherheit der Energieversorgung essentiell. Dass die Bund-Länder-Beschlüsse es sich zum Ziel gesetzt haben, genau hierzu entsprechende Hilfsmaßnahmen zu ergreifen, ist richtig. Die Regelungen zu diesen Hilfen müssen jetzt aber auch schnell mit konkreten Inhalten gefüllt werden.
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
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