14. April 2022 - Behörden gehen Schwarzarbeit nach. Unangekündigte Kontrollen in Betrieben der Kfz-Branche wie auch in Friseursalons wurden Anfang April im Stadtgebiet Stuttgart durchgeführt. Teilweise bestätigten sich die Verdachtsfälle auf unerlaubte Handwerksausübung. Bereits Ende letzten Jahres war die Handwerkskammer Region Stuttgart zusammen mit der Gewerbebehörde des Amts für öffentliche Ordnung Stuttgart und Polizeibeamten des Arbeitsbereiches Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Stuttgart in Betrieben der Kfz-Branche in Stuttgart zu unangekündigten Kontrollen. Die angetroffenen Verantwortlichen waren nicht alle gleichermaßen auskunfts- und kooperationsbereit. Deshalb wurden diese Betriebe erneut kontrolliert, auch auf der Grundlage gerichtlich angeordneter Durchsuchungsbeschlüsse. Die Betriebsinhaber standen im Verdacht ohne Meisterqualifikation und Eintragung in der Handwerksrolle das Kfz-Technikerhandwerk unerlaubt auszuüben. Ebenso wurde dem Verdacht nachgegangen, dass das Maler- und Lackiererhandwerks unerlaubt ausgeübt wird, weil Autos lackiert wurden.
Tatsächlich bestätigte sich der Verdacht rechtswidriger Handwerksausübung in allen Fällen. Zum Schutz von Leib und Leben hat die Gewerbebehörde in Abstimmung mit der Handwerkskammer als Sofortmaßnahme die zulassungspflichtige Handwerksausübung noch vor Ort verwaltungsrechtlich untersagt. Die Gewerbebehörde wird Verstöße auch mit einem Bußgeld ahnden. Dieses soll auch den unerlaubt erzielten Gewinn, den die Handwerkskammer gutachterlich feststellt, abschöpfen.
Eine stichprobenartige Kontrolle von elf Friseurbetrieben in den Stuttgarter Stadtbezirken Feuerbach und Weilimdorf mit dem Schwerpunkt Schwarzarbeitsbekämpfung ergab, dass einer der kontrollierten Salons nicht ordnungsgemäß bei der Handwerkskammer gemeldet war. In einem weiteren Fall war die Anwesenheit des handwerksrechtlichen Betriebsleiters zu bemängeln.
Aus Sicht der Gewerbebehörde der Landeshauptstadt Stuttgart zeigen die Kontrollen, dass „Vertrauen gut ist, Kontrolle und Korrektur aber ebenso - und letzteres abhängig ist von den gegebenen personellen Möglichkeiten“, so der zuständige Sachgebietsleiter Benno Bartosch. Die Kontrollen sollen fortgeführt werden.
Schwarzarbeit: Vor-Ort-Kontrollen immer wieder auf der Tagesordnung - Heizungsbauer erlebt böse Überraschung
Im vergangenen Jahr stieg die Bußgeldsumme wegen Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung an. Gegen Unternehmen in der Region Stuttgart wurden 47 Bußgeldbescheide erlassen, die Bußgeldsumme stieg auf 1,12 Millionen Euro. Spitzenreiter ist das Elektro- und Metallhandwerk. In einem Fall wurde einem Installateur und Heizungsbauer ein Bußgeld von über 50.000 Euro auferlegt. 2020 wurden in der Region 49 Bußgeldverfahren angestrengt, die zu einer Bußgeldhöhe von über 463.000 Euro führten. Erst vor wenigen Tagen gingen die Verfolgungsbehörden in Stuttgart im Kfz- sowie im Friseurhandwerk neuen Verdachtsmomenten nach.
Vier Elektrounternehmen mussten 2021 der Statistik zufolge über 78.000 Euro an Bußgeldern überweisen. Die Bußgeldsumme im Baubereich lag bei 35.000 Euro. In acht Fällen im Maler- und Lackiererhandwerk wurden die Firmen mit insgesamt 29.000 Bußgeld belegt. Bescheidener schließt die Holzbranche mit 2.750 Euro Bußgeldsumme ab. Auch bei den Friseuren wurden in zwei Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 2.000 Euro festgesetzt. „Die Vor-Ort-Kontrollen und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit sensibilisierten die Unternehmer“, bilanziert Volker Süssmuth, Rechtsberater bei der Handwerkskammer Region Stuttgart.
Die Handwerkskammer ist aktiv in den Verfahrensprozess involviert und bei den regelmäßigen Kontrollen im Außendienst gefragt. „Wir nehmen Hinweise zur unerlaubten Handwerksausübung entgegen und prüfen ob eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt, leiten Hinweise auf unerlaubte Handwerksausübung oder wettbewerbsrechtliche Verstöße weiter“, weiß Rechtsexperte Süssmuth. Auch Rechnungen würden im Rahmen von sogenannten gutachterlichen Stellungnahmen ausgewertet. Auch Vor-Ort-Kontrollen werden auf Anfrage der zuständigen Ermittlungsbehörden begleitet. Süssmuth: „Wir sind als handwerksrechtliche Sachverständige immer dabei.“ Durch die Zusammenarbeit der zuständigen Partner wie der unteren Verwaltungsbehörden, beispielsweise der Gewerbebehörde Stuttgart, Zoll, Polizei, Kreishandwerkerschaften, Innungen und Fachverbände sei die Verfolgung der illegalen Machenschaften effektiver geworden.
„Verboten sind Dienst- oder Werkleistungen, die gegen das Steuerrecht oder Sozialversicherungsrecht verstoßen, die Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber Behörden sowie die unerlaubte Handwerksausübung“, erläutert Süssmuth die Zusammenhänge des komplexen Themas. „Bei der Auswertung von beschlagnahmten Geschäftsunterlagen wirkt die Kammer ebenfalls mit“, hebt er hervor. Dadurch könne der illegal erbrachte Handwerksumsatz berechnet werden, woraus sich die Höhe des Bußgeldes ergebe. Schwarzarbeit liegt vor, wenn ein Gewerbe oder ein zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird, ohne dass eine Anmeldung beim Gewerbeamt beziehungsweise eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt. Wird ein Fall von Schwarzarbeit ermittelt, informiert die Kammer die zuständige untere Verwaltungsbehörde. Die konkrete Verfolgung und die Ahndung, beispielsweise durch das Untersagen weiterer Arbeiten oder einem Bußgeldverfahren, sind dann Aufgaben der Verwaltungsbehörden.
Weitere Infos: www.hwk-stuttgart.de/schwarzarbeit
Handwerkskammer Region Stuttgart
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart