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24.05.2022 - Beim Neubau der Talbrücke Rahmede ist aus Sicht der IHK Siegen höchstes Tempo gefragt. ( foto) „Um den Einsatz von verflüssigtem Erdgas auf den Weg zu bringen, legt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Krieges ein beeindruckendes Tempo vor. In Rekordzeit wurde das ‚LNG-Beschleunigungsgesetz‘ in die politische Beratung gebracht. Wir würden uns wünschen, dass man mit solchem Vollgas auch den Neubau der A45-Talbrücke Rahmede gesetzlich absichert!“ Für IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener droht hier eine „Zweiklassen-Beschleunigung“. Im Koalitionsvertrag hätten sich die Regierungsparteien auf umfangreiche und politisch weitgehend unstrittige Maßnahmen zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben verständigt. Wenn das LNG-Beschleunigungsgesetz nun richtigerweise mit einer besonderen Dringlichkeit begründet werde, stelle sich die Frage, warum dies bei nicht mehr befahrbaren Verkehrswegen mit überragender Bedeutung nicht auch erfolge.
IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer: „Wir brauchen auch bei maroden Autobahnbrücken genau das Tempo, das Wirtschaftsminister Robert Habeck beim Flüssiggas vorlegt. Warum nur dort, nicht aber bei überregional wirkenden Notlagen wie in Lüdenscheid?“

Die im Entwurf des LNG-Beschleunigungsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen seien zur Verkürzung der Genehmigungsverfahren grundsätzlich auf andere Infrastrukturvorhaben übertragbar, betont Hans-Peter Langer: „Verkehrsadern wie die A45 sind für die Wirtschaft und die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung. Das bestreitet kein vernünftiger Mensch. Daher: Mehr Tempo gerade dort. Zeitliches Einsparpotenzial ergibt sich beispielsweise durch den Wegfall von Prüfschritten, kürzere Fristen für die Öffentlichkeitsbeteiligung und Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung.“ Das alles ließe sich auf den Verkehrsbereich übertragen, wenn es denn politisch hierzu einen Konsens im Deutschen Bundestag gäbe, verdeutlichen Klaus Gräbener und Hans-Peter Langer: „Wir würden uns wünschen, dass die südwestfälischen Abgeordneten im Bundestag ihr gesamtes Gewicht in die politische Waagschale werfen, um gemeinsam mehr Rechtssicherheit zu schaffen und damit mehr Tempo beim Brückenbau zu ermöglichen. Was dem Deutschen Bundestag beim LNG recht ist, sollte ihm auch in Lüdenscheid billig sein!“

Allerdings werfe auch das LNG-Beschleunigungsgesetz Fragen zur Wirksamkeit der gesetzlichen Vorgaben auf: Manche Einschränkung lasse das eigentlich lobenswerte Ziel einer effektiven Beschleunigung in die Ferne rücken, erläutert Hans-Peter Langer weiter: „Der gesetzliche Anwendungsbereich ist auf bestimmte LNG-Terminals und deren Anbindungsleitungen beschränkt. Damit sind Probleme beim weiteren Ausbau der LNG-Infrastruktur bereits vorprogrammiert.“ Die Anforderungen der Zukunft gingen über die reine Erdgasversorgung hinaus: Sinnvoll könnte daher sein, die zukünftig geplante Infrastruktur für Wasserstoff oder auch Glasfaser- bzw. Wasserleitungen direkt mit zu verlegen. Die Einschränkung im Gesetzentwurf auf LNG oder Erdgas könnte dem entgegenstehen.

„Jeder Schritt zu mehr Beschleunigung ist zu begrüßen. Wenn man allerdings Gas geben will, darf man nicht schon im Gesetzentwurf zu viele ‚Bremspedale‘ einbauen. Ansonsten folgt der politischen Ankündigung einmal mehr die Ernüchterung auf dem Fuße“, ist sich Klaus Gräbener sicher. Er nennt beispielhaft die vorgesehenen Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung mit ihren umfangreichen Berichts-, Prüf-, Informations- und Beteiligungspflichten. Monate gingen hierfür regelmäßig ins Land. Der Gesetzentwurf sehe Ausnahmen nur dann vor, „wenn eine beschleunigte Zulassung des konkreten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden.“ Derlei sprachliche Auslegungs-Schlupflöcher schafften lediglich Unsicherheiten und öffneten neuen gerichtlichen Verfahren Tür und Tor. Zudem gebe es zusätzliche Beschleunigungsmöglichkeiten, die leider keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hätten, darunter die generelle Zulässigkeit eines vorzeitigen Baubeginns oder die grundsätzliche Annahme der Zustimmung, wenn die Rückmeldung einer beteiligten Behörde ausbleibe. Klaus Gräbener: „Wir müssen bei der Planungsbeschleunigung endlich alle Register ziehen! Wenn nicht jetzt, wann dann?“

(Foto: Autobahn Westfalen)


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