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01.06.2023 - Am 1. Juni hat das Plenum des Europäischen Parlaments ohne Änderungen dem Bericht für ein EU-Lieferkettengesetz und dem anschließenden Beginn möglicher Trilogverhandlungen zugestimmt. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Diese Entscheidung des Europäischen Parlaments bringt für Handwerksbetriebe große Rechtsunsicherheit und Bürokratie und setzt sie unkalkulierbaren Risiken aus. Dass es dem Richtlinienvorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz zugestimmt hat ohne Änderungen vorzunehmen, etwa geografische Risiken entscheidend zu priorisieren und eine angemessene Risikobewertung zuzulassen ist aus Sicht der Betriebe nicht nachvollziehbar.

Es besteht nun die große Gefahr, dass die unmittelbar vom Lieferkettengesetz betroffenen Unternehmen künftig ihre Auflagen auf alle ihre Geschäftspartner übertragen, also auch auf kleine und mittlere Handwerksbetriebe, die in der Regel ausschließlich national und im europäischen Umfeld tätig sind. Besonders bedauerlich ist, dass geografisch begründete geringere Risiken einer Verletzung von Menschenrechts- und Umweltstandards nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Europäische Lieferketten hätten grundsätzlich als risikoarm bewertet werden müssen. Eine solche Priorisierung von Risiken wäre in Bezug auf Europa geboten gewesen, weil die EU im internationalen Vergleich zu den Regionen mit den höchsten Menschenrechts- und Umweltstandards gehört. Handwerksbetriebe sind in der Regel standortgebunden und erfüllen insofern bereits diese hohen EU-Standards bei Menschenrechten und Umweltstandards. Für die Betriebe bedeutet diese Entscheidung des Europäischen Parlaments unkalkulierbare Risiken und gerade für KMU eine Schwächung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin


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