30.06.2023 - Zu den am 30.06.2023 vorgelegten Formulierungsvorschlägen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP für die geplanten Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):„Die nun endlich vorliegende Konkretisierung der Vorgaben aus den "Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes" ist ein wichtiges Signal. Denn in den vergangenen Wochen und Monaten ist bei den Handwerksbetrieben und deren Kundinnen und Kunden viel Vertrauen verspielt worden. Ob die nun vorliegenden Änderungsanträge von SPD, Grünen und FDP ausreichen, um für Planungssicherheit bei den Betrieben und damit das Gelingen der Wärmewende zu sorgen, erscheint nach einer ersten Durchsicht aber immer noch mehr als fraglich. Es bleiben leider noch zu viele Fragen offen.
Grundsätzlich ist es positiv, dass die vorgeschlagenen Änderungen für das GEG zentrale Forderungen des Handwerks aufgreifen. Dazu gehört das Bekenntnis zu einer echten Technologieoffenheit. Dass insbesondere Holzpellets und die Nutzung von Holzabfällen für holzverarbeitende Betriebe weiter möglich sind, ist gut und wichtig. Was allerdings auch in diesem Zusammenhang noch fehlt, ist die Verknüpfung durch eine flankierende und klare Förderkulisse. Dass im Gesetzentwurf lediglich das Vorlegen eines Förderkonzepts bis zum Herbst gefordert wird, ist viel zu wenig.
Auch die Verzahnung mit der Wärmeplanung ist ein wichtiger Aspekt zum Gelingen der Wärmewende und eine Kernforderung des Handwerks. Auch hier scheinen aber nach wie vor viele Fragen ungeklärt: So soll das Wärmeplanungsgesetz in den kommenden Wochen noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Eine entscheidende Grundlage für die Heizungsaustauschpflicht ist damit zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Trotzdem legt der vorliegende Entwurf verbindliche Fristen für die Wärmeplanung und die daraus resultierenden Pflichten nach dem GEG zugrunde. Und geht sogar noch darüber hinaus: So soll die Pflicht zum Heizungsaustausch nach Ablauf der Frist für die Kommunen zur Erstellung einer Wärmeplanung 2026 oder 2028 auch dann gelten, wenn dort keine Wärmeplanung vorliegt. Das ist verfassungsrechtlich problematisch und setzt gerade kleinere Kommunen in ländlichen Regionen enorm unter Druck. Bürgerinnen und Bürger in diesen ohnehin strukturschwachen Gebieten werden so weiter verunsichert.
Für das weitere Verfahren gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Die offenen Fragen müssen beantwortet werden – gerade mit Blick auf ein Gesetz mit einer solchen Tragweite. Schließlich ist bei der Wärmewende bereits mehr als genug Vertrauen verspielt worden.“
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
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