IG BAU beharrt auf Maßlos-Forderung von mehr als 30 Prozent pro Jahr - Arbeitgeber: "Keine Basis für sinnhafte Gespräche"
11. September 2024 - Auch die zweite Tarifrunde für Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk zwischen der Gewerkschaft IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf Arbeitgeberseite hat keinerlei Bewegung gebracht. Im Gegenteil - die Gewerkschaft blieb im Rahmen der rund vierstündigen Gespräche in Frankfurt am Main bei ihrer Maßlos-Forderung von mehr als 30 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die IG BAU fordert für die mit Abstand beschäftigungsstärkste Entgeltgruppe (Lohngruppe 1) eine Lohnerhöhung von 13,50 € auf 16,50 € [=22,22 %] sowie ein 13. Monatseinkommen für Gewerkschaftsmitglieder [= 8,33 % // in Summe = 30,55 %]. Der nächste Verhandlungstermin ist erst für Ende Oktober geplant. Die Arbeitgeberseite hatte mehrere kurzfristige Termine für Ende September und Anfang Oktober vorgeschlagen.
Der Vorsitzende der BIV-Tarifkommission Christian Kloevekorn erklärt: "Die IG BAU weiß seit vielen Monaten, dass ihre Maßlos-Forderung von mehr als 30 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten keinerlei Basis für sinnhafte Gespräche ist. Und dennoch gab es heute ein und dieselbe Forderung. Fazit: Stillstand auf ganzer Linie.
Wir hatten uns in Tarifrunde zwei ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Realitätssinn von der Gewerkschaft erhofft: Während die Inflation sinkt, erleben wir eine Stagnation der deutschen Wirtschaft, eine Flaute der Industrie, die sich aktuell zum Beispiel dramatisch bei VW zeigt, sowie ein trübes Geschäftsklima im Dienstleistungssektor - vor all diesen Schwierigkeiten für unser industrienahes Dienstleistungshandwerks verschließt die IG BAU ihre Augen.
Zwei Sachhinweise haben wir der Gewerkschaft vor der dritten Tarifrunde mit auf den Weg gegeben: Wir verhandeln nur über einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten. Da wir zudem von der Allgemeinverbindlichkeit zutiefst überzeugt sind, setzen wir uns für Tarifregelungen ein, die für alle Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger in Deutschland gleichermaßen gelten.
Erstaunlich ist, dass die IG BAU gleich drei kurzfristige Terminvorschläge der Arbeitgeberseite zur Unterbreitung eines Angebots abgelehnt hat und erst in knapp 7 Wochen weiterverhandeln will. So drängt sich der Eindruck auf, dass die Gewerkschaft an einem raschen Abschluss im Sinne der Beschäftigten, aber auch der Unternehmen und Kunden kein gesteigertes Interesse hat."
Die fünf wichtigsten Tarif-Fakten zum Gebäudereiniger-Handwerk
• Das Gebäudereiniger-Handwerk hat einen geltenden Lohn- bzw. allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag bis Ende 2024: www.die-gebaeudedienstleister.de
• Das Gebäudereiniger-Handwerk hat einen unbefristeten allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag. In diesem sind unter anderem geregelt: 30 Urlaubstage, Zuschlagsregeln für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit in Höhe von 30 bis 200 Prozent, Erschwernis- sowie Belastungszuschlag: www.die-gebaeudedienstleister.de
• Die Gebäudereinigung hat nichts mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu tun. Aktuell beträgt der Abstand zwischen Einstiegslohn in der Gebäudereinigung (13,50 €) und gesetzlichem Mindestlohn (12,41 €) knapp 9 Prozent.
• Die Inflation lag in den vergangenen zehn Jahren (2014 bis Juli 2024) in Summe bei 25,5 Prozent: www.destatis.de Die Tariflohnerhöhungen im Gebäudereiniger-Handwerk lagen im selben Zeitraum um ein Vielfaches höher: in Summe bei nahezu 70 Prozent im Osten (Ost 2014: 7,96 € - 2024: 13,50 €) bzw. rund 45 Prozent im Westen (West 2014: 9,31 € - 2023: 13,50 €).
• Die Stimmung im Gebäudereiniger-Handwerk ist deutlich eingetrübt. Das untermauern die Ergebnisse der BIV-Konjunkturumfrage/Frühling: www.die-gebaeudedienstleister.de
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Kronenstraße 55 - 58
10117 Berlin