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12.09.2024 - Forderung nach Moratorium des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bleibt auf der Strecke. - Am 11. Juli 2024 folgte Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck der Einladung des Heringsdorfer Kreises in die Industrie- und Handelskammer (IHK) Magdeburg zum zweiten Mittelstandsdialog. Neben den IHK-Präsidenten des Heringsdorfer Kreises waren an diesem Tag auch Mitgliedsunternehmen aus Ostdeutschland anwesend und konnten in dem offenen Austauschformat ihre Fragen direkt adressieren. Ein eindringlicher Appell des Heringsdorfer Kreises war es, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bis zur Umsetzung der europäischen Lieferketten-Richtlinie auszusetzen. Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause wurde der Vorschlag der Opposition auf Aussetzung aus parteipolitischem Geplänkel in die Ausschüsse verwiesen und blieb dort stecken, anstatt ein deutliches Signal in Richtung Wirtschaft zu setzen. Torsten Herrmann, Präsident der IHK Südthüringen, nutzte sein Statement, um dem Wirtschaftsminister die schlechten Standortbedingungen und den Verlust der Wettbewerbsfähigkeit durch zu viele Vorschriften und strenge Standards bzw. Normung durch die europäische und deutsche Gesetzgebung klar aufzuzeigen. Er verband damit erneut die Forderung nach einem Moratorium des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, die dem eigenen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers zur Aussetzung des Gesetzes einige Wochen zuvor folgte.

Die Ergebnisse im Nachgang sind ernüchternd. Statt das Moratorium als positives Signal an die deutsche Wirtschaft schnell umzusetzen, will die Bundesregierung mit ihrer später veröffentlichten Wachstumsinitiative die Europäische Lieferkettenrichtlinie noch in dieser Legislaturperiode 1:1 durch eine Änderung des deutschen Gesetzes umsetzen.

Zudem versucht sie, mit einem Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen eine praxisnahe Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erreichen. Das Sofortprogramm enthält Maßnahmen, die kurzfristig durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ausgestaltet werden und die Unternehmen entlasten sollen. Insgesamt sorgt die Politik der Bundesregierung eher dafür, dass die Unsicherheit der Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes in der Übergangsphase bis zur Wirkung der EU-Regeln steigt.

„Gerade angesichts der jüngsten Nachrichten zur Krise der deutschen Wirtschaft brauchen wir ein Signal aus Berlin, das klar macht: ‚Wir haben verstanden und nehmen Last von den Unternehmen‘“, erklärt Torsten Herrmann. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz muss deshalb ausgesetzt und die Umsetzung der EU-Richtlinie so lange wie möglich hinausgezögert werden.

Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Hauptgeschäftsstelle
Bahnhofstraße 4 – 8 • 98527 Suhl


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