Bauindustrie zur Einigung im Bauvertragsrecht: Erster Schritt zu mehr Partnerschaft am Bau „Die jetzt erzielte Einigung beim Bauvertragsrecht ist ein erster Schritt zu mehr Partnerschaft am Bau. Gerade die vorleistungspflichtige Bauwirtschaft ist bei komplexen Projekten auf partnerschaftliches Miteinander und Fairness angewiesen. Die jetzt erzielte Einigung führt zur Verbesserung der Machtbalance zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und verhindert Konflikte, die viel zu oft vor Gericht landen und Bauvorhaben langfristig verzögern.“
Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Einigung der Berichterstatter im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf für ein Bauvertragsrecht.
„Gerade bei komplexen Projekten sind nachträgliche Änderungen an der Tagesordnung. Umso wichtiger ist die jetzt im Gesetz vorgesehene einvernehmliche Vereinbarung, wenn es nachträglich Änderungswünsche an der vereinbarten Bauleistung gibt. Dies begrüßen wir ausdrücklich, da einseitige ‚Anordnungen‘ immer nur die zweitbeste Lösung sind“, erklärte Knipper. Eine Frist von 30 Tagen, um die Änderung und die damit verbundenen Kosten zu vereinbaren, sei sinnvoll. Gelinge keine Einigung und folge (ausnahmsweise) eine einseitige Anordnung des Auftraggebers, habe das Bauunternehmen zu Recht einen Anspruch auf Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent der zuvor zur Einigung angebotenen Vergütung. Das sichere die Liquidität der Unternehmen.
Ob die vom Gesetzgeber beabsichtigten Verbesserungen bei der so genannten „fiktiven“ Abnahme eines Bauwerks tatsächlich eintreten, bleibe abzuwarten. „Wir hätten im berechtigten Interesse von Bauunternehmen bevorzugt, dass die Abnahme eines Bauwerks nach Ablauf einer bestimmten Frist vermutet wird“, ergänzte Knipper.
Positiv zu bewerten sei, dass künftig Baukammern mit auf das Baurecht spezialisierten Experten zur Verfügung stehen sollen, um schnell und kompetent über offene Fragen zu entscheiden. „Allerdings hätten wir angesichts international positiver Erfahrungen auch die zuvor geplante außergerichtliche Einbindung von Sachverständigen unterstützt. Es gibt viele Beispiele aus dem Ausland, die zeigen, dass solche Mechanismen dazu führen, dass 90 Prozent aller Streitfälle außerhalb von Gerichten geklärt werden können“, so Knipper. „Unser langfristiges Ziel bleibt daher ein schneller und möglichst kostengünstiger außergerichtlicher Streitbeilegungsmechanismus“.
Wichtig sei für Bauunternehmen, dass der Gesetzgeber eine gute Lösung gefunden habe, wer die Aus- und Einbaukosten trägt, wenn sich Baumaterial nachträglich als mangelhaft erweist. Auch Fälle der Bearbeitung und Verarbeitung einzubeziehen sei ebenso richtig wie der Ausschluss eines „Wahlrechts“ des Lieferanten, das mangelhafte Material selbst auszubauen.
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
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