18. Januar 2022 - Europäischer Gerichtshof (EuGH) klärt offene Fragen zu den Folgen des Urteils zur Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze. - Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) eine Reihe von Fragen zu den Folgen der Unionsrechtswidrigkeit der verbindlichen HOAI-Mindestsätze beantwortet, die für laufende Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen zur Vorabentscheidung von Bedeutung sind. Im Juli 2019 kritisierte der studierte Ingenieur Markus Ferber (CSU) das Urteil gegen den Mittelstand noch scharf. Nun sagt der Sprecher des Parlamentskreis Mittelstand (PKM Europe) und Koordinator des Wirtschafts- und Währungsausschusses (ECON) im Europäischen Parlament dazu: „Die Klarstellung des EuGHs, dass nationale Gerichte bereits länger laufende Verfahren nach der alten Rechtslage beurteilen können, ist zu begrüßen. Das bringt Klarheit für laufende Verfahren und ist ein starkes Zeichen für die Qualitätsarbeit des Ingenieursstands.
In sensiblen Bereichen, wie beispielsweise der Infrastrukturplanung und -konstruktion, sollte der reine Preiskampf nicht immer an erster Stelle stehen. Die Sicherung der Qualität, des Verbraucherschutzes und der Preisleistungstransparenz müssen Bestand haben, um insbesondere kleine und mittelständische Betriebe im ländlichen Raum nicht zusätzlich zu belasten. Deshalb ist es auch sinnvoll, wenn nationale Gericht nicht auf Biegen und Brechen starr EU-Recht anwenden müssen, sondern Handlungsspielräume haben, um nationalen Realitäten angemessen begegnen zu können.“ sagt der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber, anlässlich des heutigen Urteils des EuGHs zum Fall C-261/20 des Thelen Technopark Berlin.
Markus Ferber, Dipl.-Ing | Mitglied des Europäischen Parlaments | CSU-Bezirksvorsitzender von Schwaben | Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung
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