Von 1 Euro bleiben nur 45,4 Cent - Am morgigen Mittwoch ist der Steuerzahlergedenktag 2017 / Noch nie war die Belastung durch Steuern und Abgaben in Deutschland so hoch.- Der Steuerzahlergedenktag 2017 ist am Mittwoch, den 19. Juli. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) arbeiten die Bürger und Betriebe ab 03:27 Uhr wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Damit liegt die Volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote im Jahr 2017 bei voraussichtlich 54,6 Prozent – diese Quote ist so hoch wie noch nie! Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 45,4 Cent zur freien Verfügung übrig.
Die hohe Quote resultiert vor allem auch aus heimlichen Steuererhöhungen. Denn die allgemein gute Lohn- und Einkommensentwicklung treibt die Bürger in immer höhere Steuersätze. Wo genau und wie sehr der Staat seine Bürger sonst noch belastet, belegt unser „BdSt-Belastungs-Check 2017“. Deshalb konfrontieren wir die Politiker vor allem im Bundestagswahlkampf mit den drei drängendsten steuerpolitischen Problemen und formulieren konkrete Lösungsvorschläge:
1. Gründliche Reform für den Einkommensteuertarif!
Der Einkommensteuertarif muss reformiert werden, damit vor allem die Mittelschicht in Deutschland spürbar und umfassend entlastet wird. „Es darf nicht sein, dass Facharbeiter mit Berufserfahrung oder gut verdienende Angestellte in den Spitzensteuersatz rutschen, ohne tatsächlich Topverdiener zu sein. Denn der Spitzensteuersatz greift heute bereits beim 1,3-fachen des Durchschnittseinkommens eines Vollzeiterwerbstätigen“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Für eine echte Entlastung schlägt der Bund der Steuerzahler vor, dass der Steuertarif abgeflacht wird und der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro greift. Zudem fordern wir einen „Tarif auf Rädern“: Dies bedeutet, den Einkommensteuertarif sprichwörtlich auf Räder zu stellen und jährlich an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen. Dazu hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) des Bundes der Steuerzahler eine konkrete Initiative vorgelegt: „Zur aktuellen Gerechtigkeitsdiskussion – Ein Vorschlag zur Reform des Einkommensteuertarifs“.
2. Der Soli muss weg!
Er ist weder zeitgemäß noch verfassungsfest: Nach einem Vierteljahrhundert hat der Solidaritätszuschlag ausgedient und gehört bis Ende 2019 abgeschafft, wenn die Finanzhilfen für den „Aufbau Ost“ ohnehin auslaufen. Der Zuschlag muss für alle Steuerzahler – egal, wie viel sie verdienen – und auch für Unternehmen abgeschafft werden. „Das Soli-Ende ist kein Wahlkampfgeschenk, sondern nur die Einlösung eines alten Versprechens“, betont BdSt-Präsident Holznagel. Die Rahmenbedingungen sind günstig wie nie: In diesem Jahr kann der Bund erstmals mit Steuereinnahmen jenseits der 300 Milliarden Euro rechnen. Jetzt wäre die komplette Soli-Abschaffung finanzierbar, ohne die Schwarze Null im Bundeshaushalt zu gefährden. Schon seit Jahren machen wir gegen den Solidaritätszuschlag mobil: Weil der Soli auch rechtlich auf tönernen Füßen steht, unterstützt der Verband seit dem Jahr 2008 die Klage eines Steuerzahlers aus Niedersachsen. Das Niedersächsische Finanzgericht ist unserer Argumentation gefolgt und hat die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (Az.: 2 BvL 6/14).
3. Runter mit den Wohnkosten!
Steuern und Abgaben machen das Wohnen immer teurer. Ob Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, hohe Stromnebenkosten oder steigende Müllgebühren: Der Staat ist der Kostentreiber Nummer 1 für Miete oder Eigenheim. Statt Mieter, Eigentümer und Investoren mit immer neuen Vorschriften und höheren Belastungen zu gängeln, sollte der Gesetzgeber für steuerlich günstiges Wohnen sorgen. Dies kann durch bessere steuerliche Rahmenbedingungen gelingen.
Zum Hintergrund – Der Steuerzahlergedenktag
Der Steuerzahlergedenktag bezieht sich auf Steuern und Abgaben, die der Staat vereinnahmt, sowie auf sogenannte Quasi-Steuern wie den Rundfunkbeitrag, die EEG-Umlage sowie vier weitere Sonderumlagen auf Strom und die Konzessionsabgabe auf Strom, Gas und Wasser. Der Tag wird auf Grundlage der Volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote ermittelt. Dafür wird das gesamte Aufkommen aus Steuern, Quasi-Steuern und den Zwangsbeiträgen zur Sozialversicherung ins Verhältnis zum Volkseinkommen gesetzt. Diese Quote zeigt, wie sehr der Staat die Einkommen seiner Bürger und Betriebe belastet.
- Den „BdSt-Belastungs-Check 2017“, unsere „19 Kernbotschaften für die 19. Legislaturperiode“ sowie unseren Tarif-Vorschlag können Interessierte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter unserer Service-Hotline 0800 / 883 83 88 kostenfrei anfordern. Medienvertreter wenden sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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