News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Zu der vom Bundeskabinett beschlossenen nur teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlages erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): “Die nur teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages ist ein leistungsfeindliches Signal an alle erfolgreich wirtschaftenden Handwerksbetriebe.

Durch die geplante Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages bleiben ertragsstarke Einzelunternehmen und Mitunternehmer von Personengesellschaften unberücksichtigt. Es ist sehr enttäuschend, dass durch diese Zwei-Klassen-Abschaffung genau die mittelständischen Betriebe im Handwerk bei der Entlastung außen vor bleiben, die durch ihr erfolgreiches unternehmerisches Handeln erst für sichere Arbeits- und Ausbildungsplätze sorgen. Das ist ein Schlag vor den Bug der Leistungsträger dieses Landes. Zudem ist diese Teilabschaffung des Solis verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

vbw begrüßt Einstieg in die Abschaffung des Solis


Brossardt: „Vollständige Streichung muss aber das Ziel bleiben“ Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt den Beschluss der Koalition, jetzt in den Abbau des Solidaritätszuschlags einzusteigen. Sie betont aber, dass die vollständige Abschaffung des Solis nach wie vor nötig ist und dringend umgesetzt werden muss.

vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Den Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Steuerzahler jetzt abzuschaffen und für weitere 6,5 Prozent zu reduzieren ist ein erster Schritt. Dabei begrüßen wir auch die Begrenzung der Grenzsteuerbelastung durch den Soli auf 11,9 Prozent in der so genannten ‚Milderungszone‘. Damit werden allzu hohe Belastungssprünge vermieden.“

Sehr kritisch sieht der vbw Hauptgeschäftsführer allerdings, dass der Soli nicht komplett abgeschafft wird. „Ab 2020 fließt der Soli nicht mehr in den Aufbau Ost. Er hat damit seine Bestimmung verloren. Dass der Soli nur teilweise abgeschafft wird, ist daher nicht nachvollziehbar.“

Die nur teilweise Abschaffung des Solis hat laut Brossardt zudem zur Folge, dass die Entlastung gerade jetzt, in Zeiten des konjunkturellen Abschwungs, fast komplett an der Wirtschaft vorbeigeht. „Ertragsstarke Einzelunternehmer und Körperschaften profitieren nicht von der Entlastung. Der Soli wirkt damit wie eine Sondersteuer für Unternehmen. Das ist gerade in Zeiten des konjunkturellen Abschwungs schwer vermittelbar.“

Brossardt: „Dem ersten Schritt muss zügig der zweite folgen. Wir brauchen jetzt einen gesetzlich fixierten Fahrplan für die vollständige Abschaffung des Solis.“

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München