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Anlässlich der Bundesratsanrufung des Vermittlungsausschusses für den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: "Leider hat der Bundesrat zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Das war zu befürchten wegen der weiterhin unterschiedlichen Positionen von Bund und Ländern, wer denn die Kosten bei diesem neuen und wichtigen Förderinstrument trägt. Umso wichtiger ist es nun, diese Frage einvernehmlich und vor allem auch zügig zu klären! Es braucht diesen steuerlichen Anreiz als Impuls, um die bislang brach liegenden Energieeinsparpotenziale im Gebäudesektor zu nutzen. Immerhin macht in einem Privathaushalt der Heizenergieverbrauch 80 Prozent des Energieverbrauchs aus. Aktuell liegt die Sanierungsquote jedoch unter einem Prozent im Jahr. Vor diesem Hintergrund wäre es ein Unding, die steuerliche Sanierungsförderung nunmehr zum dritten Mal finanzierungstechnischen Aspekten zu opfern. Das ist umso unverständlicher, weil mehr Sanierungsinvestitionen auch zu Steuermehreinnahmen führen und sich die Förderung somit zumindest teilweise selbst trägt.

Bund und Länder müssen sich rasch auf steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen einigen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks appelliert an Bund und Länder, rasch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, so dass die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zum Jahresanfang 2020 beginnen kann. Da sich Bund und Länder gerade in jüngster Zeit sehr übereinstimmend zu den Erfordernissen einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik geäußert haben, kann und muss es auch in der finanzierungstechnischen Frage eine gemeinsame tragfähige Lösung geben!"Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.
 
Zum Beschluss des Bundeshaushaltes 2020 im Deutschen Bundestag erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Der jetzt beschlossene Bundeshaushalt 2020 weist eine deutliche sozialpolitische Schieflage auf und lässt eine klare Zukunftsorientierung vermissen. Unverhältnismäßig stark steigen die Sozialausgaben statt die Mittel besonders für Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Infrastruktur und Bildung einzusetzen. Dass über die Hälfte des gesamten Bundeshaushalts von Sozialleistungen aufgezehrt wird, das können wir uns nicht leisten. Der Bundeshaushalt 2020 ist ein Spiegelbild eines Regierungshandelns, das auf Umverteilung und Gegenwartswohltaten setzt und dafür wirtschaftsstärkende und generationengerechte Mittelverwendung links liegen lässt.
 
Die schwarze Null dieses Haushaltes wird nur noch auf dem Papier erfüllt  und ist – anders als in den Jahren zuvor - nur mit finanziellen Klimmzügen zu halten. Der Finanzminister muss die Rücklage für die Kosten von Asyl und Integration auflösen.  Zudem werden 4,9 Milliarden Euro als so genannte globale Minderausgabe im neuen Haushalt eingeplant, womit die Erwartung verbunden ist, dass Haushaltsmittel mindestens in dieser Höhe nicht ausgegeben werden können. Positiv ist, dass die zunächst geplanten Kürzungen im Bildungsetat wieder zurückgenommen und zusätzliche Mittel für den Digitalpakt Schule bewilligt wurden."

Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin