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1. Februar 2024 - Warnstreiks im ÖPNV - Pollert: Nach GDL-Streik folgt ver.di-Aktion im ÖPNV. Auswirkungen für Wirtschaft und Pendler sind erheblich. Streikrecht bedarf gesetzlicher Neuregelung. Kaum haben Pendler und Wirtschaft die Belastungen des GDL-Streiks im Tarifkonflikt mit der Bahn überstanden, kündigt ver.di einen bundesweiten Warnstreik im kommunalen Nahverkehr für den morgigen Freitag an. Der Streik trifft erneut Pendler, Arbeitgeber und die deutsche Wirtschaft, da erhebliche Beeinträchtigungen im Arbeitsalltag zu erwarten sind. Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der VhU, betont: „Kurz nachdem Pendler und Wirtschaft massiv durch den Streik der GDL im Tarifkonflikt mit der Bahn geschädigt wurden, beginnt der Warnstreik von ver.di im ÖPNV. Gerade bei so weitreichenden Konsequenzen für die Öffentlichkeit muss ein Streik das allerletzte Mittel sein. Das Streikrecht muss endlich gesetzlich neu geregelt werden.“

Die VhU fordert schon seit langem klare gesetzgeberische Vorgaben für einen konstruktiven Verhandlungsprozess, die Verhältnismäßigkeit von Streiks und ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren bei tiefgreifenden Auswirkungen auf die Gesellschaft. „Die momentane Praxis der Gewerkschaften missbraucht die Tarifpartnerschaft und schadet ihr langfristig“, so Pollert.

Ver.di hebt zwar hervor, dass der Streik frühzeitig angekündigt wurde, um Fahrgästen die Möglichkeit zu geben, sich darauf einzustellen. Dies ist sicherlich positiv zu bewerten, hilft in der Praxis aber nur bedingt. Wer nicht im Homeoffice arbeiten und sich kein Taxi zum Arbeitsplatz leisten kann, bleibt erneut auf der Strecke. Und diese Ausfälle können auch nicht immer mit Urlaubstagen ausgeglichen werden.
Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung sind die bislang erfolglosen Tarifverhandlungen für rund 90.000 Beschäftigte im kommunalen ÖPNV in über 130 Unternehmen. Kernpunkte der Verhandlungen sind unter anderem eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit, Erhöhung des Urlaubsanspruches, zusätzliche Entlastungstage für Schicht- und Nachtarbeit sowie die Begrenzung geteilter Dienste und unbezahlter Zeiten im Fahrdienst. In einigen Bundesländern stehen zudem Lohn- und Gehaltsverhandlungen an.

Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU)
Die VhU vertritt die branchenübergreifenden Interessen von 86 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden in Hessen, in denen über 100.000 Unternehmen mit 1,5 Mio. Beschäftigten Mitglied sind. Alle Unternehmensgrößenklassen und alle Branchen sind vertreten: Von Landwirtschaft und Rohstoffen über Bau, Industrie, Handel und Energie bis zu Handwerk, Verkehr, Banken, Versicherungen, Medien und IKT sowie weitere Dienstleistungen.
Die VhU ist die Stimme der freiwillig organisierten hessischen Wirtschaft. Sie bündelt die gemeinsamen politischen Anliegen ihrer Mitgliedsverbände. Sowohl für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) als auch für den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ist die VhU die Landesvertretung in Hessen.

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