Workshop zur Steuerschuldnerschaft - Bei der Erhebung der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der leistende Unternehmer Steuerschuldner und hat die Pflicht, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Bei bestimmten Bau- und Gebäudereinigungsleistungen verlagert sich die Steuerschuld allerdings auf den Leistungsempfänger. Die Handwerkskammer bietet dazu einen Workshop am 31. August 2016 an.
Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder auch Abzugsverfahren) ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Nach diesem Spezialfall muss der Leistungsempfänger (Kunde) und nicht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer entrichten (nach § 13b UStG).
In den vergangenen Jahren sind regelmäßig gesetzliche Änderungen erfolgt. Mit dem Workshop wollen wir Ihnen praxisnah ein Gerüst zum Prüfen beim Vorliegen eines Anwendungsfalles des § 13 b UStG geben. Praxisbeispiele dienen hierzu den § 13 b UstG näher zu bringen.
Inhalt
1. Anwendungsfälle des § 13b UStG mit Praxisbeispielen (insbesondere Bauleistungen, Gebäudereinigerleistungen, sonstige Leistungen (B2B) und Werklieferungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers
2. Pflichten des leistenden Unternehmers
3. Pflichten des Leistungsempfängers
4. Entstehung der Steuer
5. Rechnungslegung – Besonderheiten und Hinweise
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an Unternehmer, Führungskräfte und Interessierte.
Termin
31. August 2016 von 10 bis 12 Uhr
Kosten pro Teilnehmer: 20,00 Euro
Referent
Hilmar Speck, Steuerberater Halle (Saale)
Lehrgangsort
Handwerkskammer Halle (Saale)
Gräfestr. 24
06110 Halle (Saale)
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