Die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen beim Abschluss von Verträgen, sowohl im Bereich B2B als auch B2C, ist allgegenwärtig - kein Vertrag, in dem nicht auf das berühmte „Kleingedruckte“ Bezug genommen wäre. Hier werden Gewährleistung, Verzug, Haftung und vieles mehr geregelt. Hinzu kommt, dass Rechtsprechung und Gesetzgeber die Unternehmen immer wieder mit Neuerungen in diesem Bereich konfrontieren.
Daher stellen sich bei der Gestaltung und Verwendung solcher Geschäftsbedingungen vielfältige Fragen, die zwingend beachtet werden müssen: Welche Klauseln sind überhaupt zulässig, wie werden AGB wirksam in einen Vertrag einbezogen, was gilt bei sich widersprechenden Geschäftsbedingungen, was ist an gesetzlichen Neuerungen zu beachten, etc.?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt Referent Rechtsanwalt Matthias Brombach, teras Anwaltskanzlei, Saarbrücken, im Rahmen der IHK-Veranstaltung
„FIT FÜR ... meine AGB“
am Dienstag, 15. Mai 2018, 18.00 Uhr
IHK Saarland, Raum 2 & 3 (Saalbau)
Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken.
Die Teilnahme ist kostenfrei, ein Anmeldung jedoch bis zum 14. Mai erforderlich an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
IHK Saarland
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