Freiwillige Selbstverpflichtung wird zum Zwang - Es ist offiziell: Ab dem 20. April 2021 müssen Unternehmen ihren Arbeitnehmern wöchentlich mindestens einen Corona-Test anbieten. Beschäftigte, die besonders gefährdet sind, z. B. in personennahen Dienstleistungen, sollen zwei Tests pro Woche erhalten. Laut geänderter Corona-Arbeitsschutzverordnung sind Selbsttests ausreichend. Arbeitgeber müssen keinerlei Dokumentation über die Testung vorhalten. Die Beschaffungsbelege der Tests oder die Beauftragung Dritter ist als Nachweis ausreichend.
Bereits am 16. April 2021 hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen das erste kostenfreie Webinar „Testpflicht in Unternehmen – Was ist zu beachten?“ angeboten. Trotz kurzfristiger Einladung über den IHK-Newsletter nahmen knapp hundert Unternehmen des Kammerbezirks teil.
Die Fragen der Unternehmensvertreter reichten von Test-Arten bis hin zur Organisation und Durchführung in der Unternehmenspraxis. Auch Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wurden beantwortet.
Aufgrund großer Nachfrage und Aktualität des Themas werden zusätzliche Termine angeboten:
/ Mittwoch, 21. April 2021 08:00 – 09:00 Uhr
/ Donnerstag, 22. April 2021 16:30 – 17:30 Uhr
/ Freitag, 23. April 2021 08:00 – 09:00 Uhr
Das Webinar ist kostenfrei und wird über das Videokonferenz-Tool Cisco Webex durchgeführt. Interessierte Unternehmensvertreter, wie Personalverantwortliche oder Testbeauftragte, können sich unter www.suhl.ihk.de/veranstaltungen anmelden. Die Teilnehmerzahl ist auf 100 begrenzt.
Weitere Fragen zum Umgang mit den Corona-Tests können jederzeit auch telefonisch an die Ansprechpartnerin der IHK Südthüringen, Mandy Gries, unter +49 3681 362-169 gerichtet werden. Nützliche Informationen sowie Handreichungen sind jederzeit auch auf der IHK-Website www.suhl.ihk.de/coronavirus/corona-tests abrufbar.
Industrie- und Handelskammer Südthüringen
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