„Wir erwarten von einer neuen Bundesregierung konkrete Maßnaßmen zur Verbesserung der Sicherheit vor Ort, mit denen das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger und das Vertrauen in den Staat gestärkt und Straftaten effektiver entgegentreten werden kann. Ziel muss es sein, Radikalisierungstendenzen frühzeitig zu er-kennen und zu bekämpfen, entschlossen gegen die drastische Zunahme an Hasskriminalität gegenüber Kommunalpolitikern und Verwaltungsmitarbeiter/innen vorzugehen und die neuen digitalen Möglichkeiten zur Prävention und Verfolgung von Verbrechen vor allem durch den Ausbau der Videoüberwachung zu nutzen“, erklärte Noerenberg.
Auch wenn Bund und Länder bereits wichtige Anliegen der kommunalen Seite zur Verbesserung der inneren Sicherheit aufgegriffen und umgesetzt haben, müssen weitere Anstrengungen unternommen werden. Das Personal der Polizei und Justiz muss aufgestockt, stärker von bürokratischen Aufgaben entlastet und in der Fläche sichtbarer werden. Eine besondere Rolle spielen öffentliche Plätze. Sie sind systemrelevant für die Demokratie. Notwendig ist eine bessere zielgenaue Videoüberwachung in den Innenstädten und im öffentlichen Nahverkehr. Dies entspricht auch dem Wunsch einer Mehrheit der Bürger, die gesetzlichen Regelungen in den Ländern lassen dies jedoch vor allem aus Datenschutzgründen nur einschränkend zu, beklagt Noerenberg. „Notwendig ist eine Ausweitung der Speicherfristen für Videoaufzeichnungen, um belastbares Material verwerten zu können. Die Speicher- und Löschfristen müssen vereinheitlicht und mindestens zwei Monate betragen.“
Hasskriminalität gegenüber kommunalen Mandats- und Amtsträgern – insbesondere in sozialen Netzwerken im Internet – muss deutlicher und effektiver entgegentreten werden und die Betroffenen wirksamer geschützt werden. Hier hat die Bundesregierung für Polizei- und Rettungskräfte und ehrenamtliche Helfer bereits wichtige Maßnahmen ergriffen. Im Hinblick auf Kommunalpolitiker und Verwaltungsmitarbeiter muss jedoch nachgebessert werden. Um einen ausreichenden Schutz vor Nachstellungen, Drohungen und Beleidigungen, die anders als der Normalfall aus einer Masse heraus erfolgen, zu gewährleisten, sollte der geltende Stalking- Paragraf des § 238 Strafgesetzbuch um einen neuen Straftatbestand des „Politiker-Stalkings“ ergänzt werden. In allen Bundesländern sollte – wie bereits in Sachsen – eine zentrale Ermittlungsstelle mit Ansprechpartnern eingerichtet wird, die die Betroffenen bei Hassmails und Drohungen einschalten können.
Radikalisierungstendenzen in der Gesellschaft müssen gezielter bekämpft werden. Notwendig ist der Aufbau von lokalen Präventionszentren, in denen gemeinsam mit den Kommunen mögliche Radikalisierungstendenzen analysiert, Gegenstrategien entwickelt und in einem bundesweiten Netzwerk zusammengearbeitet wird. „Die Politik steht auf allen Ebenen vor der Herausforderung, immer wieder den Dialog mit den Menschen zu suchen und für Toleranz, Zusammenhalt sowie gegen Hass und Ausgrenzung zu argumentieren“, hebt Gerold Noerenberg abschließend hervor.
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