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Bundestag und Bundesrat haben abschließend der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zugestimmt und in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft beschlossen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft ist für das Handwerk  - als Nutzer der Fernstraßen und als Beteiligte am Straßenbau - eine gute Nachricht.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass Bund und Länder beschlossen haben, zur Neuorganisation von Bau und Unterhaltung der Bundesfernstraßen eine solche Infrastrukturgesellschaft einzurichten. Damit werden Planung und Umsetzung in einer Hand gebündelt, was die Bauherrenkompetenz der öffentlichen Hand stärkt. Da zudem auch mehr öffentliche Mittel zur Verfügung stehen, ist zu erwarten, dass die Verkehrsinfrastruktur künftig zügiger verbessert werden kann. Zentrale Forderungen des Handwerks wurden erfüllt. Wichtig war uns, dass grundgesetzlich jegliche Möglichkeit ausgeschlossen wurde, bauliche Anlagen und die Gesellschaft zu privatisieren. Auch unsere Forderung nach stärkeren Kontrollrechten des Bundestags und nach Ausschluss von sehr großen „Netz-ÖPPs“ (Öffentlich-private Partnerschaften) wurde umgesetzt. Allerdings hätten die Möglichkeiten des Einsatzes von mittelstandsschädlichen und letztlich teuren ÖPP aus Sicht des Handwerks noch deutlicher begrenzt werden sollen.  Wir werden uns deshalb in der weiteren Umsetzung dafür einsetzen, dass es zu keiner Ausdehnung von ÖPP-Vergaben kommt. Neben der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft  brauchen wir aber weitere Schritte, um auch den bestehenden Investitionsstau bei den Straßennetzen der Länder und Kommunen dauerhaft aufzulösen. Die Wirtschaft ist auf ein funktionsfähiges Straßennetz angewiesen. Und das funktioniert nur als Gesamtsystem.“

 
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin


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