ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer sagt zum Thema Flexibilität bei Arbeitszeiten und im Arbeitsrecht: „Die derzeitige grundsätzliche Beschränkung der täglichen Höchstarbeitszeit auf acht Stunden nach dem Arbeitszeitgesetz wird den Erfordernissen und Interessen an einer erhöhten Arbeitszeitflexibilität von Arbeitgebern, aber auch von Arbeitnehmern, gerade in Zeiten der Digitalisierung der Arbeitswelt nicht gerecht. Handwerksbetriebe brauchen mehr Flexibilität, um die Effizienz in ihrem Unternehmen zu steigern und den Bedürfnissen der Kunden besser nachkommen zu können. - Foto: ZDH/Schüring.
Ziel einer Neuregelung sollte es sein, die zulässige Arbeitszeit im Wochenverlauf flexibler aufzuteilen. Dazu sollte die Betrachtungsweise von einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden, die laut EU-Arbeitszeitrichtlinie bis zu 48 Stunden betragen kann. Durch diese Umstellung wird die tarifvertragliche oder im Arbeitsvertrag vorgesehene Arbeitszeit der Beschäftigten nicht erhöht. Die Arbeitszeit kann aber an den einzelnen Wochentagen individueller aufgeteilt werden. Dies unterstützt betriebliche Abläufe und ermöglicht Beschäftigten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben."
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
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