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Unvollständige Angaben im Impressum, ein falscher Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein fehlender Grundpreis – Online-Händler kann das teuer zu stehen kommen. Denn Rechtsanwälte und Vereine haben längst ein lukratives Geschäftsmodell entdeckt: Sie suchen auf Webseiten von Händlern und anderen Unternehmen nach Formfehlern und mahnen diese dann ab. Für den ersten Verstoß werden oft bis zu 1.000 Euro in Rechnung gestellt, zudem wird eine Unterlassungserklärung gefordert. Fast täglich wenden sich derzeit Händler an die IHK Wiesbaden, weil sie Abmahnungen im Briefkasten finden. „Wirtschaftsverbände sprechen inzwischen von einer regelrechten Abmahnindustrie“, sagt Christina Schröder, Leiterin Wettbewerbsrecht bei der IHK Wiesbaden.

Ein Bündnis aus Handel, Mittelstand und Internetwirtschaft unterstützt nun eine Petition im Deutschen Bundestag. Auch die IHK Wiesbaden fordert Unternehmen auf, sich noch bis 24. April zu beteiligen: www.ihk-wiesbaden.de/abmahnungen.
IHK Wiesbaden ruft Online-Händler zur Beteiligung auf – Bis 24. April unterzeichnen
Die Verbände fordern, finanzielle Anreize einer Abmahnung zu verringern und schnellstmöglich genauer zu definieren, wann ein Missbrauch vorliegt. „Das Instrument der Abmahnung, das ursprünglich dazu gedacht war, bei kleineren Konflikten eine effektive, kostengünstige und schnelle Alternative zu Gerichtsverfahren zu haben, wird sonst immer mehr zu einem lukrativen Geschäftsmodell für Abmahnvereine“, stellt Schröder fest. In vielen Fällen könnten Händler die Abmahnungen zwar grundsätzlich vermeiden – aber nur, wenn sie sich mit den Informationspflichten rund um Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerruf intensiv auseinandersetzen und sich immer wieder über alle Neuerungen informieren. „Das ist nicht immer leicht, da sich gerade im Online-Handel regelmäßig Änderungen in den einschlägigen Gesetzen ergeben“, stellt Schröder fest. Shop-Inhaber, die ihr Geschäft nicht als Haupterwerb betreiben, müssten einen Großteil ihrer Zeit dafür aufwenden, ihr Angebot abmahnsicher zu machen. Bereits 2017 hat ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, darunter auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Bundesregierung aufgefordert, gegen Abmahnmissbrauch vorzugehen.

IHK-Kontakt für Fragen zu Abmahnungen:  www.ihk-wiesbaden.de/abmahnung


IHK Wiesbaden
Wilhelmstraße 24-26
65183 Wiesbaden


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