Zum Vorstoß der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur gesetzlichen Prävention von unseriösen Abmahnungen bei Datenschutzverstößen erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke: „Es ist richtig, insbesondere kleine Betriebe vor den Risiken missbräuchlicher Abmahnungen zu schützen. Unsere Handwerksbetriebe haben mit großem Aufwand die neuen Datenschutzvorschriften umgesetzt. Formale Kleinigkeiten dürfen jetzt nicht zur bitteren Kostenfalle werden.
Der Gesetzgeber ist gefordert, zeitnahe Maßnahmen zu ergreifen. Tag für Tag droht Handwerksbetrieben die Gefahr missbräuchlicher Abmahnungen wegen geringfügiger Formverstöße. Notwendig ist eine konsequente und dauerhafte Lösung. Vorübergehende Ausnahmen sind zwar ein wichtiger und richtiger erster Schritt, der temporär Zeit verschafft. Letztlich greift das jedoch zu kurz. Notwendig ist eine generelle und umfassende Lösung zum Thema Abmahnungen. Datenschutz hat mit wettbewerbsrechtlichen Tatbeständen nichts zu tun und kann daher kein Abmahngrund sein.“
Zentralverband des Deutschen Handwerks
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