vbw begrüßt bürgernahe Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in Bayern. Brossardt: „Hilfen statt Strafen sind der richtige Weg“. - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt die Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung, die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bürgernah umzusetzen. „Der Grundsatz ‚Hilfen statt Strafen‘ ist richtig. Wir begrüßen, dass gerade im Bereich des Ehrenamts und bei kleinen Unternehmen mit bisher eng begrenzten Datenschutzanforderungen auch weiterhin alle verbliebenen Handlungsspielräume genutzt werden und bei einem Erstverstoß keine Bußgelder verhängt werden sollen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Im Sinne eines reibungslosen Geschäftsverkehrs ist es nach Brossardts Worten sinnvoll, dass in Bayern Hinweise und Beratung Vorrang vor Sanktionen haben sollen. Die vbw begrüßt auch die Absicht der Staatsregierung, konsequent gegen ‚Abmahnanwälte‘ vorzugehen, die wegen formeller Datenschutzverstöße rechtsmissbräuchlich abmahnen. „Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ohne Rechtsabteilung sind ungewollte Regelverstöße nie ganz auszuschließen: Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. Es ist richtig, dem rasch einen Riegel vorzuschieben“, sagte Brossardt. In diesem Zusammenhang steht die vbw auch dem Vorschlag der Unionsfraktion im Bundestag positiv gegenüber, nach der teure Abmahnungen bei vermeintlichen Verstößen gegen die neue DSGVO für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden sollen. „Die Datenschutzgrundverordnung darf nicht von einigen wenigen gezielt zur individuellen Gewinnerzielung missbraucht werden“, warnte Brossardt.
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