Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für ein „Teilhabechancengesetz“ verabschiedet. Dazu erklärt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke: „Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf für ein Teilhabechancengesetz zur Einführung eines sozialen Arbeitsmarktes wird nicht im erhofften Maß dazu beitragen, Langzeitarbeitslose schneller in Beschäftigung zu integrieren. Dabei ermöglicht die gute Lage am Arbeitsmarkt das gerade jetzt. Ziel muss es bleiben, Langzeitarbeitslose in reguläre Beschäftigung zu bringen, anstatt einen zusätzlichen umfangreichen sozialen Arbeitsmarkt über eine bis zu fünfjährige Förderung der Lohnkosten aufzubauen.
Die geplanten Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 Prozent für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen durch Träger öffentlich geförderter Beschäftigung zu Lasten von Handwerksbetrieben führen. Insoweit hält das Handwerk die Anwendung der Kriterien des öffentlichen Interesses, der Zusätzlichkeit und der Wettbewerbsneutralität weiterhin für erforderlich.
Notwendig ist darüber hinaus, die Mitberatungs- und Mitentscheidungsbefugnisse der Jobcenter-Beiräte und der dort vertretenen lokalen Sozialpartner gesetzlich zu stärken. Nur so kann vor Ort gewährleistet werden, dass die Einsatz- und Tätigkeitsfelder der geförderten Langzeitarbeitslosen den gewerblichen Unternehmen nicht Aufträge und Arbeit entziehen.“
Zentralverband des Deutschen Handwerks
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