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Luftreinhaltung / Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden  - Dr. Knake: "Land soll Berufung gegen Urteil zu Fahrverboten in Frankfurt einlegen!" - Gegen das gestrige Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Aufnahme von Fahrverboten in den Luftreinhalteplan für die Stadt Frankfurt sollte die Landesregierung Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel einlegen, appelliert die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). Das Land Hessen solle sich Nordrhein-Westfalen zum Vorbild nehmen, das Fahrverbote wegen der fehlenden Verhältnismäßigkeit ablehnt und sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2018 stützt.
"Fahrverbote sind unverhältnismäßig und überdies ab Februar bzw. September 2019 viel zu kurzfristig. Fahrverbote stellen für zehntausende Bürger und Betriebe in und um Frankfurt eine massive Nutzungseinschränkung dar.

Das bedeutet einen Wertverlust in Höhe von vielen tausend Euro pro Auto. Eine Berufung würde dem VGH Kassel Gelegenheit geben, in einer Abwägung festzustellen, dass die Stickoxidwerte in Frankfurt sinken – insbesondere durch den stetigen Austausch alter durch neue Fahrzeuge – und dass realistisch zu erwarten ist, dass in wenigen Jahren der Grenzwert nicht mehr überschritten wird, weshalb Fahrverbote unverhältnismäßig sind", sagte Dr.-Ing. Jochen Knake, Vorsitzender VhU-Verkehrsausschuss und Geschäftsführer des mittelständischen Elektroindustrieunternehmens Nolta GmbH in Cölbe bei Marburg.

Daten des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie zeigen, dass die Jahresmittelwerte des Ausstoßes an Stickstoffdioxid (NO2) bzw. an Stickstoffmonoxid (NO) an Verkehrsschwerpunkten in verschiedenen hessischen Regionen seit Jahren sinken. Beispielsweise sank der Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid in Hessen in den vergangenen 15 Jahren von gut 60 µg/m3 (Mikrogramm je Kubikmeter) auf nur noch leicht über dem laut 39. BImSchV zulässigen Grenzwert von 40 µg/m3 – Tendenz weiter sinkend.

Falls Fahrverbote durch den VGH nicht verhindert werden könnten, erwartet Knake von der Politik genügend lange Übergangsfristen und weitreichende Ausnahmen für Unternehmen, insbesondere für Handwerker, Logistiker und Existenzgründer, sowie für Erwerbstätige, denen ein Autoneukauf kurzfristig nicht zugemutet werden könne. Ferner dürften Fahrverbote keineswegs die gesamte Umweltzone in Frankfurt umfassen, sondern sollten auf wenige dicht besiedelte Gebiete begrenzt werden.

Zudem forderte Knake Bund und Länder auf, rasch gesetzliche Regelungen zu treffen, um Hardware-Nachrüstungen umzusetzen, an denen sich der Bund in angemessener Weise finanziell beteiligen müsse.

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)


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