News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Brossardt: „Unternehmen haben aber gute betriebsinterne Lösungen gefunden“ - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. weist angesichts der angekündigten starken Schneefälle in Bayern darauf hin, dass Arbeitnehmer unabhängig von Schnee oder Eis dafür verantwortlich sind, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. „Der Winter friert die geltenden Arbeitspflichten nicht ein“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Nach bestehender Rechtslage muss sich der Arbeitnehmer über die Wetterlage informieren und entsprechend seinen Arbeitsweg planen. Wenn etwa das Auto nicht anspringt, muss der Mitarbeiter nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Eine Verspätung kann die erbrachte Arbeitsleistung und damit auch den Lohn reduzieren. „Das kann verhindert werden, indem die Arbeitsleistung nachgeholt wird, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist“, so Brossardt.


Die vbw verweist aber darauf, dass die meisten Unternehmen gute betriebsinterne Lösungen für den Fall entwickelt haben, dass ein Mitarbeiter wegen schlechten Wetters seinen Dienst verspätet oder gar nicht antritt. Brossardt: „Der Arbeitgeber bringt dem Mitarbeiter in der Regel Kulanz entgegen. Dazu muss ihn der Arbeitnehmer aber sofort informieren, wenn er erkennt, dass er nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann.“

Auch auf den Arbeitgeber kommen im Fall extremer Wetterverhältnisse besondere Pflichten zu. Der Arbeitgeber trägt das Risiko für eine kältebedingte Betriebsstörung. Außerdem muss er dafür sorgen, dass eine von den körperlichen Anforderungen der Arbeit abhängige Mindesttemperatur in den Arbeitsräumen herrscht. „Bei leichten Bürotätigkeiten im Sitzen sind dies beispielsweise 20 Grad“, so Brossardt.

Hat der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, so übernimmt regelmäßig die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die ärztliche Behandlung. Voraussetzung ist, dass der Unfall unverschuldet war und auf dem direkten Weg zur Arbeit passiert ist. Als Wegeunfall gilt allerdings auch, wenn der Arbeitnehmer bereits vor seiner Haustür ausrutscht. Auch hier übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel die Kosten.

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.


NEUE WEBSEITE für Handwerker und Gewerbebetriebe - hier kostenlos erstellen - mit Bild und Text und Link!

Webseite kostenlos für Handwerks- und Gewerbebetriebe. Keine Kostenfallen - keine Zeitbeschränkung. - Möchten Sie Ihren Betrieb in den handwerkernachrichten präsentieren? Wir schenken Ihnen ein kostenloses Firmen-Portrait in unserer Regio-Betriebesuche ! Auch Kammern und Innungen erhalten hier ebenfalls eine kostenlose Webpräsentation.
Keine Kosten - keine Gebühren! Nur als Benutzer registrieren! 
  ( Blaue Kopfleiste oben rechts am Anfang der Webseite! ) >>>>>> Mehr Info hier!

>>   Bereits in der Betriebesuche eingetragen?  Wollen Sie Ihre WEBSEITE jetzt bearbeiten?  - hier einloggen   -   <<

       ______________________________________________________________________________________________________________________________________