VhU zur Aufzeichnungspflicht - Pollert: „EUGH-Entscheidung zur Arbeitgeber-Pflicht, jede Arbeitsstunde aufzuzeichnen, behindert Digitalisierung in ganz Europa“ Mit Sorge beobachtet die hessische Wirtschaft die neue Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitszeitrecht. Bislang waren deutsche Arbeitgeber nur verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und darüber ein Verzeichnis zu führen. Die aktuelle Entscheidung verpflichtet sie darüber hinaus, die Arbeitszeit an jedem Arbeitstag vollständig aufzuzeichnen. Für den deutschen Gesetzgeber bedeutet dies, das Arbeitszeitgesetz insoweit neu zu regeln, dass im Einklang mit dem jeweiligen Tätigkeitsbereich des Mitarbeiters sichergestellt wird, dass dessen objektiv geleistete Arbeitszeit erfasst wird.
„Dies stellt eine faktische Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit dar und raubt damit unseren Unternehmen die bei der Digitalisierung dringend notwendige Flexibilität“ so Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). Gerade in Arbeitsbereichen, in denen im Home Office oder mobil gearbeitet wird, ist für den Arbeitgeber die Zeiterfassung eines jeden Arbeitnehmers schwierig. Bislang konnte die Aufzeichnungsverpflichtung gelöst werden, indem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verpflichtete, seine geleistete Arbeitszeit selbst aufzuzeichnen. „Es muss dabei bleiben, dass die Unternehmen ihre Beschäftigten damit beauftragen können, ihre Arbeitszeiten selbst aufzuschreiben. Die hessische Wirtschaft wird sich dafür einsetzen, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung des neuen Urteils des EuGH im Arbeitszeitgesetz darauf achtet.“
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)
vbw warnt vor weiterer Einschränkung der Flexibilität für die Unternehmen
Brossardt: „Stattdessen Arbeitszeitgesetz den Anforderungen des digitalen Zeitalters anpassen“- Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung warnt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. den Gesetzgeber in Europa und auf nationaler Ebene vor einer weiteren Einschränkung der Flexibilität für die Unternehmen. „Die Antwort auf die Digitalisierung und die Arbeitswelt 4.0 kann nicht die flächendeckende Rückkehr zur Stechuhr und die Wiedereinführung der Arbeitszeiterfassung 1.0 sein“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Viel wichtiger als eine generelle Einführung der Zeiterfassung ist es nach Überzeugung der vbw, zunächst das deutsche Arbeitszeitgesetz den Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. „So ist zum Beispiel die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit – weg von einer täglichen hin zu einer wöchentlichen Betrachtung. Auf europäischer Ebene muss die Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie wieder aufgegriffen werden“, so Brossardt.
vbw warnt vor weiterer Einschränkung der Flexibilität für die Unternehmen
Brossardt: „Stattdessen Arbeitszeitgesetz den Anforderungen des digitalen Zeitalters anpassen“
(München, 14.05.2019). Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung warnt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. den Gesetzgeber in Europa und auf nationaler Ebene vor einer weiteren Einschränkung der Flexibilität für die Unternehmen. „Die Antwort auf die Digitalisierung und die Arbeitswelt 4.0 kann nicht die flächendeckende Rückkehr zur Stechuhr und die Wiedereinführung der Arbeitszeiterfassung 1.0 sein“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Viel wichtiger als eine generelle Einführung der Zeiterfassung ist es nach Überzeugung der vbw, zunächst das deutsche Arbeitszeitgesetz den Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. „So ist zum Beispiel die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit – weg von einer täglichen hin zu einer wöchentlichen Betrachtung. Auf europäischer Ebene muss die Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie wieder aufgegriffen werden“, so Brossardt.
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.