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VhU zur geplanten Einschränkung der sachgrundlosen Befristung - Rainer Welzel: „Faktische Abschaffung raubt Unternehmen Flexibilität und schwachen Bewerbern Chance auf Arbeitsplatz.“ Mit Sorge beobachtet die hessische Wirtschaft das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Befristungsrechts. Die Bundesregierung plant wegen angeblichen Missbrauchs die Zahl der sachgrundlos befristeten Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 75 Mitarbeitern auf max. 2,5 % der Gesamtbelegschaft zu begrenzen. Weiter soll die Befristung nur noch für max. 18 statt bisher 24 Monate möglich sein. Auch die bislang im Gesetz vorgesehene dreimalige Verlängerung des Vertrages soll auf nur eine reduziert werden. „Dies stellt eine faktische Abschaffung der sachgrundlosen Befristung dar“, so Rainer Welzel von der Siemens AG und Vorsitzender des VhU-Arbeitsrechtsausschusses. „Damit wird unseren Unternehmen in dem Land mit den schärfsten Kündigungsschutzregelungen in ganz Europa nun auch noch das letzte gut funktionierende Flexibilisierungsinstrument geraubt“, sagte Welzel.


Die faktische Abschaffung belaste auch eine so robuste Wirtschaft wie die deutsche enorm. Unsere Unternehmen brauchen mehr Flexibilität und nicht weniger in einem globalisierten Wettbewerb, insbesondere zur Bewältigung des digitalen und mobilen Strukturwandels. „Mit sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen kann man der hohen Volatilität der wirtschaftlichen Entwicklung, die nach allen bekannten Prognosen noch zunehmen wird, entgegenwirken.“, so Welzel weiter. „Diese vorhersehbar zunehmende Volatilität wird auch dazu führen, dass der gewünschte Zweck des Gesetztes verfehlt werden wird, da sich die Arbeitgeber andere Wege der Flexibilisierung bis hin zur Verlagerung von Aufträgen ins Ausland mit geringeren Kündigungsschutzanforderungen suchen werden.“

Von einem generellen Missbrauch der sachgrundlosen Befristung könne überhaupt nicht die Rede sein. „Wenn überhaupt, so ist es in der Vergangenheit vereinzelt zu missbräuchlichen Kettenbefristungen gekommen - immer und ausschließlich bei Sachgrundbefristungen und dies auch nur im öffentlichen Dienst. Es ist also ein Spezialproblem eines Sektors und fokussiert auf die falsche Fallgruppe – ein Gesetz, das mit Kanonen auf Spatzen schießen würde und deshalb tunlichst unterbleiben sollte“, so Welzel. Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitnehmers in einem Unternehmen sei lediglich ein einziges Mal für 24 Monate möglich. Danach bedürfe es für eine weitere Befristung entweder eines Sachgrundes oder aber der Arbeitnehmer wird in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, wenn er weiterhin beschäftigt werden könne. Das geplante Gesetz löse nicht nur kein vorhandenes Problem. Die willkürliche Festlegung auf eine Betriebsgröße von 75 sei nach Auffassung der VhU auch verfassungswidrig, da es an einem tragfähigen sachlichen Grund mangele, Betriebe mit mehr als 75 Beschäftigten von Betrieben mit weniger Mitarbeitern zu differenzieren.

„Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist die grundlose Auflösung einer Win-Win Situation: Im Ergebnis verlieren die Beschäftigten die Chance auf den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt, vor allem diejenigen, die weniger qualifiziert sind. Für sie war die sachgrundlose Befristung das Sprungbrett in den Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund fordert die hessische Wirtschaft nicht nur, alle derzeit bestehenden Befristungsmöglichkeiten zu erhalten, sondern vielmehr den rigiden Kündigungsschutz in den ersten 24 Monaten der Beschäftigung zu lockern“, so der Ausschussvorsitzende abschließend.


Häufig gestellte Fragen:

Wie sieht der aktuelle Stand bei den befristeten Arbeitsverhältnissen in hessischen Unternehmen aus?
Befristete Verträge bieten Arbeitssuchenden einen erfolgreichen Weg für den Erst- oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, auch nach langer Arbeitslosigkeit. Befristungen bieten Perspektive: Von den befristet Beschäftigten bekommen 75 % eine Anschlussbeschäftigung, mehr als 40 % werden unmittelbar in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

Befristungen sind übrigens auch kein Massenphänomen. In der privaten Wirtschaft sind weniger als 7 Prozent der Arbeitsverträge befristet, im öffentlichen Dienst über 10 Prozent.
Es gibt insbesondere keine dramatische Zunahme. Nach dem Abschlussbericht des IAB Betriebspanels Hessen 2015 liegt der Prozentsatz insgesamt in Hessen seit 2011 konstant bei ca. 7 % (Stand 2015). Dies entspricht dem bundesweiten Durchschnitt.

Welche Branchen in Hessen arbeiten am meisten mit befristeten Verträgen?
Die einzelnen Wirtschaftszweige nutzen die Befristungsmöglichkeiten mit und ohne Sachgrund erkennbar unterschiedlich. Die meisten hessischen Wirtschaftszweige weisen die durchschnittliche Befristungsquote von 7 % auf, wobei der Anteil im sonstigen Dienstleistungssektor dabei mit ca. 11 % am höchsten und im Baugewerbe mit ca. 1 % am niedrigsten liegt. Zudem ist auffällig, dass Befristungsmöglichkeiten vorwiegend im öffentlichen Sektor genutzt werden.

Was macht die befristeten Arbeitsverhältnisse für Arbeitgeber attraktiv?
Flexible Beschäftigung wird in einer digitalen und globalen Arbeitswelt immer wichtiger. Sie ermöglicht, auch bei unsicheren oder von starken – teils kurzfristigen – Schwankungen gekennzeichneten Nachfrageentwicklungen und bei unübersichtlicher Auftragslage schnell und unbürokratisch Beschäftigung aufzubauen.

Was macht die befristeten Arbeitsverhältnisse für Arbeitnehmer attraktiv?
Gerade sachgrundlose Befristungen setzen häufig sehr schnell Güternachfragen in Arbeitsplätze um und dürfen in keinem Fall abgeschafft werden. Insbesondere sachgrundlos befristete Arbeitsverträge bieten Arbeitssuchenden einen erfolgreichen Weg für einen Erst- oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, auch nach langer Arbeitslosigkeit. Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Einschränkungen – längstens zwei Jahre mit maximal dreimaliger Verlängerungsoption innerhalb dieses Zeitraums – ist ein Missbrauch dieses Flexibilisierungsinstruments schon per se ausgeschlossen.

Sind diese Verträge volkswirtschaftlich sinnvoll?
Befristungen sind volkswirtschaftlich sinnvoll. Sie ermöglichen Arbeitgebern auch bei unsicherer Geschäftserwartung, Beschäftigung aufzubauen. So entsteht unter dem Strich mehr Beschäftigung, von der alle profitieren. Denn schon die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung erhöht die Bereitschaft der Arbeitgeber, auch einmal eher einem Mitarbeiter mehr durch Einstellung eine Chance zu geben, auch wenn der unmittelbare Bedarf noch nicht besteht.
Befristete Verträge sind vor allem auch ein Mittel zur dringend notwendigen Integration von Flüchtlingen mit Aufenthaltsstatus in den ersten Arbeitsmarkt

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)


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