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Handwerk rechnet durch Erhöhung der Maximalförderung der Stickoxid-Filternachrüstung mit mehr Dynamik im Nachrüstmarkt. - Zur Erhöhung der Maximalförderung der Stickoxid-Filternachrüstung für Handwerker- und Lieferfahrzeuge ab 28. November 2019 erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Wir begrüßen, dass die Maximalförderung für die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen mit Stickoxidfiltern erhöht wurde und dass dies heute in Kraft tritt. Für Betriebe in den von Grenzwertüberschreitung betroffenen Städten und deren Umland ist nun für leichte Nutzfahrzeuge eine maximal mögliche Förderung von 3.600 statt bisher 3.000 Euro möglich und für schwere Nutzfahrzeuge von maximal 4.800 Euro statt bisher 4.000 Euro. Damit wird endlich ein Mangel der ursprünglichen Förderrichtlinie korrigiert, auf den das Handwerk schon lange hingewiesen hat:

Bereits Ende Mai war der Förderbeitrag deutlich gesenkt worden. Das war viel zu früh und hat erheblich zur Verunsicherung beigetragen, weil es zu diesem Zeitpunkt noch keine einzige zugelassene Nachrüstlösung gab. Durch die Erhöhung der maximalen Förderung können Betriebe jetzt die Höchstförderung von 80 %, die 2018 auf dem Dieselgipfel zugesagt worden war, zumindest näherungsweise erreichen.

Das Handwerk hofft, dass nun endlich Dynamik in den Nachrüstmarkt kommt, da mittlerweile auch eine Reihe von Zulassungen für Nachrüstsysteme für handwerksrelevante Fahrzeuge vorliegen und damit zu rechnen ist, dass diese bald in den Werkstätten sind.

Das Handwerk ist bereit, seinen Beitrag zur Luftreinhaltung zu leisten und seine Fuhrparks zu modernisieren und nachzurüsten, und das obwohl bei den Betrieben - trotz Bundesförderung - ein erheblicher finanzieller Eigenbeitrag bestehen bleibt. Bislang gibt es allerdings nur für einen kleinen Teil der Fuhrparks zugelassene Nachrüstsätze. Für leichte Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen und schwere Fahrzeuge über 7,5 Tonnen existiert sogar weiterhin keine Nachrüstförderung des Bundes.

Städte und Länder sollten diese weiterhin schwierige Lage der Handwerksbetriebe bei der weiteren Ausgestaltung ihrer Luftreinhalteplanungen berücksichtigen und im Falle von Fahrverboten die notwendigen Ausnahmen für handwerkliche Verkehre vorsehen.

Um die Handwerksbetriebe besser durch die weiter aufwändigen Anträge zu lotsen, sollten die Bundesländer zusätzliche Beratungsagenturen beauftragen. Zudem sollten die Länder die von der EU Kommission eröffnete Möglichkeit nutzen, um die Höchstsätze der Nachrüstförderung noch weiter aufzustocken.“


Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin


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