Novellierung der Aufstiegsfortbildungsförderung im Bundestag: Bachelor und Master Professional wie Hochschulabschlüsse fördern - Zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) im Deutschen Bundestag erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Das Handwerk begrüßt, dass im neuen AFBG ein Anspruch auf Aufstiegs-BaföG für alle drei Stufen der Höheren Berufsbildung eingeführt werden soll. Das ist das richtige Signal für junge Menschen, die eine berufliche Karriere im Handwerk anstreben. Die damit verbundene finanzielle Förderung der Höheren Berufsbildung ist außerdem der konsequente nächste Schritt nach der Einführung der neuen Fortbildungsstufen Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional im Berufsbildungsmodernisierungsgesetz. Damit wird die Wertigkeit beruflicher Bildung und Fortbildung anerkannt. Ziel muss es sein, die staatliche Förderung der Höheren Berufsbildung und der Hochschulbildung anzugleichen.
Im Handwerk werden dringend Meister gesucht, die in der Lage sind, sich auf neue Technologien und Arbeitsweisen in der digitalen Gesellschaft einzustellen. Weil dazu zunehmend vernetztes Wissen in verschiedenen Handwerken benötigt wird, ist es wichtig, dass auch der Erwerb von mehreren Meisterabschlüssen förderfähig ist. In diesem Punkt ist der Gesetzesentwurf noch nicht zufriedenstellend, weil den Förderämtern ein zu großes Ermessen eingeräumt wird. Unser Unternehmernachwuchs braucht hier noch mehr Planungssicherheit.
Darüber hinaus hält es das Handwerk für geboten, dass das Darlehen für die Kosten der Vorbereitungslehrgänge und für die Prüfungen bei erfolgreichem Abschluss für alle Absolventen zu 100 % erlassen wird. Dadurch würde ein echter Leistungsanreiz geschaffen. Zudem würden die erheblichen finanziellen Belastungen von beruflich Qualifizierten abgebaut und die Attraktivität des beruflichen Qualifizierungsweges deutlich erhöht.“
Zentralverband des Deutschen Handwerks
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