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Nach der Gremienabstimmung in den Landesverbänden des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes fand der Schiedsspruch zu den Bau-Mindestlöhnen auch auf Arbeitgeberseite die erforderliche Mehrheit. Die IG BAU erklärte bereits am 07.01.2020 die Annahme. Der Mindestlohn 1 und 2 bleibt in den ersten drei Monaten des Jahres auf dem bisherigen Niveau. Der Lohn der Lohngruppe 1 steigt erst zum 01.04.2020 um 2,9 % auf 12,55 Euro. Für die Lohngruppe 2, dessen Mindestlohn-Charakter mangels Zoll-Kontrolldrucks der große Streitpunkt in den Mindestlohnverhandlungen und der Schlichtung blieb, gibt es auch erst zum gleichen Zeitpunkt lediglich einen ungefähren Inflationsausgleich von 1,3 % (West: 15,40 Euro, Berlin: 15,25 Euro). Diese Struktur wird mit dem Schiedsspruch nur bis zum 31.12.2020 fortgeschrieben. Möglicherweise wird sich die Diskussion um die „richtige“ Bau-Mindestlohnstruktur somit bereits in der 2. Jahreshälfte fortsetzen.

Die Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft zeigte sich zudem irritiert von der unüblich massiven Pressekampagne der IG BAU während der laufenden Erklärungsfrist. Hier sei auch nach bisherigen Spielregeln der Sozialpartnerschaft mehr Zurückhaltung geboten.

Nun werden die Sozialpartner umgehend die Erstreckung der Regelungen auf alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragen.
 
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin
www.bauindustrie.de


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