Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert Ausbildungsbetriebe auf, keinen Azubi auf die Straße zu setzen. Baubetriebe sind kaum von der Corona-Krise betroffen. Zudem erhalten Ausbildungsbetriebe am Bau, im Gerüstbau und dem Dachdecker-Handwerk ihre Ausbildungskosten zu einem Großteil erstattet. In diesen Branchen gibt es tariflich geregelte Ausbildungsumlagen. „Die Ausbildung kann weitergehen und sie muss jetzt weiter gehen. Das ist nicht nur eine Frage der Verantwortung gegenüber jungen Menschen, die ihrem Chef ihre Zukunft anvertraut haben. Auch die Baubranchen brauchen den Nachwuchs dringend. Ohne Profis gibt es keine starke Bauwirtschaft.
Ihre Leistungskraft ist aber die Basis für eine Konjunkturerholung. Doch die Fachkräfte waren schon vor der Krise knapp. Jetzt gilt es, den Nachwuchs bis zum Berufsstart bei der Stange zu halten“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt. „Betriebe dürfen die Krise nicht missbrauchen, um Auszubildenden zu kündigen, und sie brauchen es auch nicht. Viele Betriebe in der Bauwirtschaft erhalten Erstattungsleistungen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung. Wo es eng wird, zahlt der Staat vorbehaltlos hohe Zuschüsse. Davon kann ein Arbeitsausfall überbrückt werden. Von dem sind am Bau ohnehin nur wenige Unternehmen betroffen. Denn die meisten Baustellen laufen weiter. Wo es doch für längere Zeit hakt, besteht aber auch für Auszubildende in dieser Ausnahmesituation ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Kündigungen sind deshalb nirgendwo vertretbar“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Nicole Simons.
Die Bundesagentur für Arbeit hat darauf verwiesen, dass Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen. Dies gilt nach einem Arbeitsausfall von sechs Wochen. Bis dahin bekommen sie die volle Ausbildungsvergütung. Verschiedene Verbände hatten jüngst gefordert, Auszubildenden bereits vom ersten Tag an Kurzarbeitergeld zu zahlen, um Kündigungen zu vermieden.
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