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Zur der am 15. Mai 2020 erfolgten abschließenden Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Es ist gerade in diesen Krisenzeiten von außerordentlicher Bedeutung und wichtig, dass die Beschlussfähigkeit der Handwerksorganisationen auch während der Corona-Pandemie gesichert bleibt. Es ist ein Indiz für das krisenangemessene Handeln der Politik, dass es gelungen ist, in einem raschen Gesetzgebungsverfahren den dafür nötigen gesetzlichen Rahmen an die Krisenbedingungen anzupassen. Mit der Entscheidung des Bundesrates endet ein Gesetzgebungsverfahren, bei dem Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat in enger und schneller Zusammenarbeit die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass die Selbstverwaltung der Wirtschaft auch in der CORONA-Pandemie weiter handlungsfähig bleibt.

Das ist entscheidend in einer Zeit, in der die Handwerksorganisation sich vor große Herausforderungen gestellt sieht. Durch das jetzt beschlossene Gesetz können die Handwerksorganisationen auch während der Corona-Pandemie uneingeschränkt weiter die ihnen obliegenden Aufgaben wahrnehmen und ausfüllen. Die einzelnen Organisationen des Handwerks (Innungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern, Innungsverbände auf Landes- und Bundesebene) erhalten einen verlässlichen Rechtsrahmen, um moderne Kommunikationsformen wie etwa Videokonferenzen für ihre Gremien nutzen oder Beschlussfassungen im Umlaufverfahren durchführen zu können.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin

 


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