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Im Sinne des Belastungsmoratoriums, auf das sich die Koalition verständigt hat, appelliert ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke an Bund und Länder, die Nichtbeanstandungsregelung für Kassen zu verlängern: „Der ZDH unterstützt nach wie vor die Bestrebungen des Gesetzgebers, Manipulationen an Kassenaufzeichnungen zu verhindern. Doch angesichts nur schlecht gefüllter oder ganz leerer Kassen bei vielen unserer Betriebe ist es ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum zu vermitteln, dass sie genau jetzt in neue Kassen oder Kassensicherungstechnik investieren sollen. Daher sind Bund und Länder aufgerufen, zeitnah die Nichtbeanstandungsregelung zu verlängern und so die dringend nötige Liquidität in den Betrieben zu belassen statt die aufgespannten „Rettungsschirme“ faktisch zu durchlöchern. Den Betrieben ist es in dieser Krisenphase schlichtweg nicht zuzumuten, zur Einhaltung einer Frist jetzt Geld für Investitionen in die Hand nehmen zu müssen, das ihnen wegen der Corona-Einschränkungen in ihren Kassen fehlt.

Unsere Mitgliedsbetriebe kämpfen mit erheblichen Liquiditätsengpässen und bangen um ihre wirtschaftliche Existenz. In dieser Lage Kassen neu anzuschaffen oder mit der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufzurüsten, bedeutet vielfach für die Betriebe eine Investition von großem Ausmaß und belastet nachhaltig die zur Verfügung stehende Liquidität. Gerade in diesen Zeiten sollten Betriebe jedoch davor geschützt werden, dass gesetzliche Vorgaben sie belasten. Jede zusätzliche Liquiditätseinbuße verstärkt die Auswirkungen der dramatischen Umsatzrückgänge weiter und bedroht gerade kleine und mittelständische Betriebe, die das Rückgrat der Wirtschaft in Deutschland bilden.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin

 


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